Berufsunfähigkeitsversicherung Altenberg

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicherlich auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Oberkategorie neben der Unfallversicherung. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen lautet der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Wer kann alles die BUV abschließen?

Jeder (auch jeder aus Altenberg) darf eine BUV abschließen, sofern er diese für sich als sinnvoll erachtet. Nur für Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, gibt es Ausnahmen. Bei diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen dabei recht gering. Da es sich aber nur um eher geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nichtsdestotrotz durchaus sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit stark limitiert und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Grundsicherung meistens nicht wirklich genügend ist. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Welchen Sinn hat der Abschluss einer BUV?

Wie der Name bereits vermuten lässt, soll die BUV dafür Sorge tragen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Unfähigkeit seinen Job weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit bekommen, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiterhin seinen individuellen und sozialen Status erhalten zu können. Daher soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gesichert ist. An dieser Stelle muss somit ganz klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich gelernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wirklich angefallener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Das heißt an und für sich bloß, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig eingetretener Schaden ersetzt wird, sondern lediglich, dass es nach Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lohnender sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, welcher die Fragestellung aufwirft, was die 80% der Versicherungslosen machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Job aufgrund Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Warum ist das aber so und was glauben Arbeitnehmer, weswegen sie keine BUV nötig haben?

Hier einige potenzielle Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Dies ist aber eine Fehlannahme. Die Versicherung macht lediglich dann von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele Personen denken immer noch, dass der Staat für einen Teil des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit aufkommt. Dies ist jedoch schon lange nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, welche man hier beantragen kann, sind in keiner Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Schaden.
  • Die meisten Versicherungsnehmer fühlen sich durch Ihre bestehende Lebens- oder Unfallversicherung geschützt. An dieser Stelle müssen Sie jedoch aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum ausreichend abgesichert.
  • Die meisten glauben, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden können. Das ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter zum Grund einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen kann.
  • Die meisten glauben, dass die Beiträge für eine BUV zu hoch sind und verwenden dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die BUV zu den teureren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage mit Sicherheit nicht. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundlegend gilt natürlich: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hier elementar.

Auch in Altenberg können Sie Ihre BUV abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Altenberg eine gute Reputation genießt und Sie tiefgehend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Altenberg auch gute Arbeit macht, das heißt Sie gleichfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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