Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau verbirgt sich dahinter?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen sicher auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, die am bekanntesten sein dürften. Sie wird meist im Rahmen von Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Sozusagen als erweiterter Schutz, um den eigenen Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit halten zu können. In solch einem Fall firmiert sie dann aber eher unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.
Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Im Regelfall ist die BUV eine privatwirtschaftliche Versicherung, d.h. jeder muss sich in Eigenverantwortung um den Abschluss kümmern und entscheidet aus freien Stücken, ob er dies für wichtig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, existieren Ausnahmen. Bei allen Personen, die vor diesem genannten Termin geboren sind, kann im Falle der Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Weil es sich allerdings nur um relativ niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene BUV trotzdem durchaus Sinn machen. Alle, die nach diesem besagten Datum geboren sind, haben kein Recht auf diese zusätzlichen Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten sich selbst um ihren Schutz kümmern, d. h. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.
Welches Ziel hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie der Name schon vermuten lässt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Unfähigkeit seine Arbeit weiter ausüben zu können, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit haben, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiter seinen individuellen und sozialen Status halten zu können. Deswegen soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) (Teil-)Bedarfe gesichert ist. An dieser Stelle muss somit klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Prinzipiell kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den faktisch entstandenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, da es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. D.h., dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist im Regelfall nicht dem tatsächlich eingetretenen Schaden entsprechend, aber mit Sicherheit erheblich besser als die ausschließlich gesetzliche Absicherung durch die Rentenversicherung.
Weit verbreitete Irrglauben
Obwohl die BUV eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik erstellt, welche sagt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. Im Jahr 2010 war aber erst ein Fünftel gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die nicht versichert sind? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht nur um Personen handelt, die wirklich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich zahlreiche Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Aber was ist der Grund, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, bzw. denken, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu brauchen?
Hier die möglichen Gründe:
- Die meisten bauen auf Ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Diese bietet jedoch keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
- Mehr als jeder fünfte glaubt immer noch, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Lohnausfall ausgleicht. Das ist aber schon seit langem nicht mehr so bzw. lange nicht genug.
- Viele meinen, dass Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und benutzen dieses Geld eher anderweitig. Doch auch wenn die BUV zu den eher teureren Policen gezählt werden kann, sind die Beiträge lohnenswert.
- Ein nicht gerade kleiner Teil der Bevölkerung denkt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte konstant halten können. Vorsicht: Verbindlichkeiten wie Kredite und andere fixe Haushaltsausgaben bleiben bestehen, aber Teile der Einkünfte brechen weg. Es ist denkbar, dass es dennoch reicht um zu überleben, aber den alten Lebensstandard können Sie sicher nicht halten.
- "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger in aller Regel auch die Versicherungsbeiträge. Des Weiteren sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, da meistens noch keine Erkrankungen vorlagen. Je älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichern will.
- Jeder glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Pustekuchen. Leider gilt wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten auf Grund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.
Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht deshalb auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss selbstredend auch die Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Aber Achtung: Umso höher die monatlichen Beiträge, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV haben sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist hierbei von Nöten und sollte auch wirklich eingefordert werden.
Auch in Oberweißbach können Sie eine BUV abschließen
Durchaus viele Bürger suchen in Oberweißbach nach der für Sie geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese Angelegenheit für sie immer maßgeblicher wird. Trotzdem haben die allermeisten Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Makler, der sie perfekt und uneigennützig berät. Am besten fragt man als erstes in seinem Bekanntenkreis nach, ob dort jemand eine gute Empfehlung für einen Makler hier in Oberweißbach hat. Oft bringt dies allerdings leider nicht den gewünschten Erfolg. Wenngleich es in Oberweißbach einige Möglichkeiten gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern die meisten. Es ist sehr wichtig, dass man sich im Voraus gut informiert, um den perfekten Versicherungsmakler zu finden, der einem die geeignete Police präsentiert bzw. vorschlägt. Den gibt es unter Garantie auch in Oberweißbach.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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