BU Blankenhain

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen lautet die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jeder (auch jeder aus Blankenhain) ist berechtigt eine BUV abschließen, sofern er diese für sich selbst als sinnvoll erachtet. Es sollte allerdings erwähnt werden, dass für alle Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, Ausnahmen gelten. Bei diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen hier recht gering. Eine zusätzliche BUV kann also nichtsdestotrotz sinnvoll sein. All diejenigen, die nach diesem Termin geboren sind, genießen diesen besonderen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Hier ist es also sehr empfehlenswert, sich privat mittels einer BUV gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann ist der Abschluss einer BUV für mich sinnvoll?

Wie der Name bereits sagt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Unfähigkeit seine Beruf weiter ausüben zu können, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit bekommen, im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status zu wahren. Zu diesem Zweck soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss demzufolge ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist aber keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung. Ein tatsächlich angefallener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Das bedeutet eigentlich nur, dass bei der BUV nicht der faktisch eingetretener Schaden ersetzt wird, sondern, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach so zu sagen. Je nach Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke einträglicher sein, als wenn lediglich der Schaden ausgeglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben

Obwohl die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, die keine Versicherung haben? Und man muss davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht bloß um Menschen handelt, die tatsächlich auch versichert waren. Es waren auch sicher nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aber weshalb verfügt lediglich jeder Fünfte über diese so wichtige BUV? Wieso glaubt die Mehrheit anscheinend diesen Versicherungstyp nicht brauchen zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Der Irrglaube, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich im einem Schadensfall Ihr Einkommen vermutlich (zumindest ohne BUV) verringert, aber sämtliche fixen Ausgaben (Kredite, Miete usw.) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den seltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des bisherigen Lebensstandards führt.
  • Viele Erwerbstätige glauben, dass Sie durch die Unfall- bzw. Lebensversicherung genügend abgesichert sind. Das stimmt allerdings nich. Dieser Versicherungstyp bietet keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz im Fall der Fälle.
  • Es hält sich das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Dies ist jedoch eine Fehlannahme. Die Versicherung macht bloß von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der BUV unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Man denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Doch leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • Man fühlt sich entweder zu jung oder zu alt, um sich um eine Versicherung zu kümmern. Je älter man jedoch wird, desto nötiger ist auch die Versicherung, weil die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwieriger bzw. kostspieliger wird die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch. Deswegen kann man prnzipiell nie zu jung sein, um solch eine Versicherungspolice abzuschließen.

Wie hoch sollte die BUV bzw. die bemessene Rente sein?

Eine pauschale Antwort wird niemand geben können. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich gilt natürlich: Je höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgezeigt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hier das A und O.

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Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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