Berufsunfähigkeitsversicherung Sachsenheim

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vorurteile in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschlossen haben. Mit dieser Kombination möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen hinsichtlich einer augenblicklich einsetzenden Berufsuntüchtigkeit zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann die BUV abschließen?

Jeder (auch jeder aus Sachsenheim) darf eine BUV abschließen, sofern er eine solche für sich selbst als nötig erachtet. Nur für Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, gibt es Ausnahmen. Bei sämtlichen Personen, die vor dem genannten Datum geboren wurden, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Weil es sich jedoch nur um recht geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nichtsdestotrotz durchaus sinnvoll sein. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung meist nicht genügend ist. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihren vorherigen Job nicht mehr machen können. Ohne BUV könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Welchen Sinn hat eine BUV?

Der Name erklärt den Zweck der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Außerdem muss eventuell noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, sobald der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss praktisch der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. An dieser Stelle muss demzufolge ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich gelernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist aber keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein faktisch angefallener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht ausgeglichen. Was bedeutet das? An und für sich nur soviel, dass im Schadensfall nicht genau den Betrag des eingetretenen Schadens beglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können diese regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich lohnender sein als eine Einmalzahlung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet, war 2010 erst knapp ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aus welchem Grund ist dies aber so und was glauben Arbeitnehmer, wieso sie keine BUV brauchen?

Diese Punkte können dafür ausschlaggebend sein:

  • Allgemein bekannt ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nicht von der Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • Viele vertrauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet allerdings keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Viele denken, sie könnten Ihren Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte halten. Tatsächlich jedoch laufen Kredite für Auto und Haus etc. weiter, während die Einkünfte zu großen Teilen ausbleibt
  • Der hohe Preis der BUV verschreckt viele vor dem Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zugegeben ist die BUV eine der eher teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass erst so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und das Risiko auf weniger Personen verteilt werden muss, andererseits aber auch, da nur so auch tatsächlich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag erscheint teuer, lohnt sich jedoch trotzdem, was die meisten allerdings erst im Fall eines Schadens zu schätzen wissen.
  • Viele können sich nicht vorstellen, dass dies jemals für einen selbst eintreten kann. Dies aber ist fahrlässig, weil es mehr trifft als man denkt. Gerade die psychischen Krankheitsbilder werden immer öfter zur Ursache von Berufsunfähigkeit. Diese Krankheiten sind eher schleichend und man realisiert sie oft erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
  • Man fühlt sich entweder zu alt oder zu jung, um sich zu versichern. Je älter man jedoch ist, desto notwendiger wird auch die Versicherung, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwieriger bzw. teurer wird die BUV jedoch. Deshalb kann man im Prinzip nie zu jung sein, um solch eine Police abzuschließen.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Dies kann nicht generell beantwortet werden! Die Frage muss immer unter Berücksichtigung der aktuellen Einkünfte und unter Berücksichtigung des aktuellen Lebensstandards jedes Einzelnen beantwortet werden. Je höher die gewählten monatlichen Beiträge, umso höher auch später die Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht bloß eine BUV abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten schon exakt ermitteln, was die Versicherung ein einem Ernstfall auch leisten können sollte. Eine individuelle Beratung ist hierbei Gold wert. Suchen Sie sich einen Versicherungsmakler, welcher Sie ausführlich berät und Ihnen aufzeigt, welchen Bedarf Sie tatsächlich mit Ihrer Versicherung abdecken müssen. Viele Versicherungsmakler denken auch einzig an Ihre Provision und sind natürlich an einem möglichst hohen Abschluss der Police interessiert.

Auch in Sachsenheim können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Von welchem Makler Sie sich in Sachsenheim beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch kaum zu 100 Prozent beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Treffen der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Arbeitskollegen, Bekannte) erkundigen, wer schon eine BUV abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind mit Sicherheit der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen adäquaten Versicherungsmakler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich die Zeit und beachten Sie auf wen die Wahl fällt. Sicherlich gibt es auch in Sachsenheim Versicherungsmakler, die sich ausschließlich um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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