Cannabis Anbau jetzt auch für Schwerkranke erlaubt

Das Verwaltungsgericht Köln unter Vorsitz von Medizinrechtler Andreas Fleischfresser entschied am 22.07.14 in einem Urteil, dass der Anbau der Droge Cannabis zu Therapiezwecken für Schwerkranke rechtens ist und erteilte damit die erste Genehmigung dieser Art in Deutschland. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, unter anderem der WDR berichtete vom Ort des Geschehens. Damit schuf das Kölner Verwaltungsgericht unter Umständen einen Präzedenzfall für weitere Klagen. In Köln hatten insgesamt 5 Patienten geklagt, von denen drei Recht bekamen. Eine Klage wurde abgewiesen, da der Kläger in einer zu kleinen Wohnung wohne, in der ein „gesicherter Anbau“ nicht möglich sei. Ein zweiter habe laut dem Kölner Gericht noch nicht alle Möglichkeiten zur Therapie ausgeschöpft.

Bedingungen für den Cannabis Eigenanbau

Die Kläger im aktuellen Fall sind allesamt Inhaber einer Erlaubnis zum Kauf und therapeutischen Konsum von Cannabis aufgrund chronischer Schmerzen, unter denen Sie leiden. Sie dürfen Cannabis in Apotheken also bereits erwerben. Da die Krankenkassen die Kosten für den Erwerb von Cannabis zu Therapiezwecken nicht übernehmen und die Kläger sich den Kauf der Droge selbst nicht leisten können, dürfen drei von Ihnen nun selbst für Anbau und Verarbeitung zum Eigenbedarf bzw. der Therapie ihrer Schmerzen sorgen. Zudem stellte das Gericht sicher, dass alle erfolgreichen Kläger austherapiert waren, d.h. sämtliche Therapiemöglichkeiten ausgereizt wurden, bevor sie die Droge selbst anbauen. Zuvor waren Anträge der Kläger auf Eigenanbau vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt worden, was das Gericht nun kippte.

Das Urteil und seine Folgen

Wie gesagt dürfte dieses Urteil für weitere künftige Klagen als Präzedenzfall herhalten. Das Verwaltungsgericht Köln bezeichnete die Erlaubnis als „Notlösung“, dem geschuldet, dass die Kassen die Kosten (noch?) nicht übernehmen. Ein Fakt, der gesetzlich leicht zu ändern wäre, indem man die Kassen eben dazu verpflichtet. Derzeit steht, wie im aktuellen Fall, noch jedes mal eine Einzelfallprüfung an. Das BfArM könnte nun noch Berufung in Sachen Anbauen einlegen, was dazu führen würde, dass das Oberlandesgericht Münster sich mit dem Fall beschäftigen müsste. Sollte das BfArM jedoch auf Einlegung der Berufung in Köln bzw. Münster verzichten, wäre der Weg frei für die drei Patienten, die dann ihr eigenes Cannabis anbauen dürfen.

Bild: Susanne Schmich / pixelio.de

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