Vorsicht Versicherungsfalle! Brauchen Sie wirklich all diese Versicherungen?

Natürlich möchte niemand unnötige Risiken eingehen. Im Fall der Fälle übernimmt eine Versicherung entstandene Schäden. Allerdings zahlen die Versicherungsnehmer über Jahre hinweg regelmäßig Beitrag für diesen Schutz. Leider klären viele Versicherungsberater nicht darüber auf, welche Alternativen es für die einzelnen Angebote gibt. Wer diese Alternativen zu den Versicherungen kennt, spart im Laufe eines Lebens viel Geld und Ärger. Deshalb sollen hier die unnötigen Versicherungen gegen mögliche Schutzerweiterungen im Vergleich näher beleuchtet werden.

Krankenzusatzversicherungen versus Krankenversicherung

Eine gesetzliche Krankenversicherung unterstützt Menschen bei der lebenslangen Vorsorge sowie bei Behandlungsbedarf vor den horrenden Kosten solcher Fälle. Doch nur die lebensnotwendige Grundversorgung wird von vielen Versicherungen gewährleistet. Darüber hinaus locken viele Anbieter mit einer Krankenzusatzversicherung. Sie soll solche Eventualitäten abfangen:
  • Klinikpflichtige Erkrankungen im Ausland – nur sinnvoll bei aktuellen Reiseplänen. Die gesetzliche Krankenversicherung versichert solche Fälle gegen einen wirklich geringen Zusatzbeitrag mit. Wer also nur selten im Ausland ist, sollte vorher lieber mit seiner vorhandenen Krankenversicherung über einen einmaligen Zusatzbeitrag sprechen.
  • Schäden und Verlust von Brillen und Sehhilfen – qualitativ hochwertige Brillen und Sehhilfen lassen sich auch ohne Krankenzusatzversicherung leichter und preisgünstiger aus eigener Tasche ersetzen. Eine Krankenzusatzversicherung wird jährlich fällig, eine Zuzahlung für den Ersatz durchschnittlich nur alle paar Jahre.
  • Hohe Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker und mit Homöopathie – viele gesetzliche Krankenversicherer fangen mindestens einen Teil solcher Kosten mit ab. Vor dem Zusatzabschluss lohnt sich also ein detailliertes Beratungsgespräch mit dem derzeitigen Anbieter der Krankenversicherung.
  • Zuzahlungen zu Medikamenten, Massagen, Gehhilfen usw. - Die üblichen Gehhilfen sind kostenneutral in der Krankenversicherung mit abgesichert. Massagen werden bei medizinischer Indikation ohnehin ohne Zuzahlungen verordnet und genehmigt. Ebenso sieht es bei lebenswichtigen Medikamenten selbst sehr teurer Sorten aus. Bei Medikamentenkosten sind solche für seltene chronische Krankheiten eine Ausnahme. Hierfür kann sich eine Krankenzusatzversicherung durchaus lohnen.
  • Eigenleistungen für Zahnersatz, Kurbeihilfen und Krankenhaustagegeld – Solche Krankenzusatzversicherungen können in der Regel bedarfsgerecht kurzfristig abgeschlossen werden. Oft übernehmen die normalen Krankenkassen mindestens einen Teil der Kosten, wenn die Versicherten vorher regelmäßig über mehrere Jahre die empfohlenen Vorsorgetermine bei Hausarzt, Zahnarzt oder Facharzt wahrgenommen haben.
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Versicherung 1: Unfallversicherung mit Spezialisierungen

Eine Unfallversicherung übernimmt nur dann die Kosten von Medikamenten und Behandlungen, wenn die verunfallte Person beim Unfall bleibende Schäden erleidet. Nach der statistischen Wahrscheinlichkeit ist Jobausfall durch Erkrankungen neunmal häufiger als durch einen Unfall. Noch dazu gibt es die Unfallversicherung für ganz spezielle, meist nicht nötige Eventualitäten. Das sind bei vielen Versicherungen diese:

Versicherung 2: Reiseunfallversicherung | Haftpflicht

Ein gutes Beispiel ist die Reiseunfallversicherung. Diese spezielle Unfallversicherung ist für Personen mit den abgeschlossenen Grundversicherungen überflüssig. Die Beiträge mögen gering erscheinen – doch über Jahre hinweg kommen beachtliche Summen zusammen. Diese stehen in der Regel in keinem Verhältnis zur möglichen Kostenersparnis im Ernstfall. Für Schäden an Personen auf einer Reise kommt die Privathaftpflicht- und Unfallversicherung auf. Deren Versicherungshöhe reicht in 99 Prozent für nötige Erstattungen aus und es werden keine unnötigen Risiken angegangen.

Versicherung 3: Insassenunfallversicherung | KFZ

Sehr häufig schließen Fahrzeughalter mit der normalen Kfz Versicherung auch eine Unfallversicherung für den Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs ab. Zweck ist der Schutz vor wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall. Beispielsweise werden davon Kosten im Todesfall oder bei einer Invalidität übernommen. Eine Schuldfrage wird hierzu nicht gestellt. Doch eine ganz normale Unfallversicherung ist weitaus sinnvoller. Diese leistet zu vernünftigen Standard-Beiträgen auch bei anderen Schäden an Personen statt nur für Insassen in einem Fahrzeug.

Versicherung 4: Fahrerunfallversicherung | KFZ

Die spezielle Unfallversicherung nur für den Fahrer eines Fahrzeugs ist in ihrer Schutzleistung viel zu begrenzt. Wer dennoch besonderen Schutz bei Unfall wünscht, kann dies mit der normalen Unfallversicherung ebenso gut absichern. Vor allem übernimmt diese auch die Kosten für Schäden an den Insassen gegen vergleichsweise geringe und somit jederzeit bezahlbare Beiträge. Die Fahrerunfallversicherung wird also von vielen Versicherungen als „doppelt gemoppeltes“ Schutzpaket angeboten. versicherungsfalle reisen

Versicherung 5: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Eine spezielle Unfallversicherung wird von einigen Versicherungen mit Beitragsrückgewähr angeboten. Im Prinzip handelt es sich um eine Kombination aus Sparvertrag und Schutzbrief. Wer innerhalb einer bestimmten Laufzeit keine Schäden an Personen erleidet, bekommt das eingezahlte Geld plus einer Verzinsung anschließend von der Versicherung zurückerstattet. Doch die Zinsen für eine solche Unfallversicherung sind im Vergleich zu anderen Sparmodellen äußerst mager. Auch ist das regelmäßig eingezahlte Geld über Jahre hinweg gebunden. Oft ist die Beitragserstattung nach Ende der Laufzeit noch über ein weiteres Ruhejahr nicht verfügbar.

Versicherung 6: Risikolebensversicherung

Sinn einer Risikolebensversicherung ist zum Beispiel die wirtschaftliche Versorgung der Familie im Fall des Todes eines Versicherten. Die Einzahlung der Beiträge kann einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgen und sollte im Versicherungsvertrag fest verankert sein. Meist akzeptieren die Versicherungen auch die Einzahlung pro Monat, bis die vereinbarte Summe erreicht ist. Kommt es zum Todesfall, wird der Familie oder einem anderen, im Versicherungsvertrag bestimmten Begünstigten die vereinbarte Summe ausbezahlt. Soll die Risikolebensversicherung gekündigt werden, ist dies während der gesamten Laufzeit möglich. Allerdings gibt es keine Rückzahlung bisher geleisteter Beiträge. Schon der Abschluss solcher Versicherungen bedeutet eine variable Beitragshöhe – nach dem Risiko des Antragstellers.
  • Das Alter und die berufliche Risikogruppe,
  • der Bildungsstand und mögliche Freizeitrisiken,
  • bestehende Gesundheitsrisiken (Übergewicht, bereits vorhandene chronische Erkrankungen, Raucher) sowie
  • die gewählte Vertragslaufzeit
fließen in die Staffelung der Beiträge für eine Risikolebensversicherung ein. Ist die Vertragslaufzeit abgelaufen, wird kein Geld von den Versicherungen an die Versicherten oder deren Familie erstattet. Geschieht der Todesfall durch Selbstmord, gibt es in den Versicherungsverträgen eine Wartezeit für die Auszahlung. Damit ist die Risikolebensversicherung weder eine wirtschaftlich vorteilhafte noch sinnvolle Investition. Bei Laufzeiten von wenigen bis 50 Jahren wird also ein fester Geldbetrag für ein vielleicht nie eintretendes Risiko ohne wenigstens einen Zinsgewinn ausgegeben.

Versicherung 7: Rechtsschutzversicherung

Sein Recht zu schützen ist für Verkehrsteilnehmer, Familien oder beruflich Betroffene in manchen Fällen sinnvoll. Sie gehört zu denjenigen Versicherungen, die eventuelle Kosten für Gerichtsprozesse abfangen. Besteht im Klageverfahren Aussicht auf Erfolg, übernimmt die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren in allen Instanzen. Übernommen werden auch Kosten für außergerichtliche Anwaltsverfahren, etwa für eine Mediation. Aber in der Beschreibung „Aussicht auf Erfolg“ liegt auch der Nachteil eines solchen Versicherungsvertrages. Erstens kann die Leistung bei zweifelhaften Erfolgsaussichten verweigert werden. Zweitens greift sie nur, wenn die beklagten Schäden noch nicht im Gerichtsverfahren bzw. Anwaltsverfahren stehen. Auch ein erst anberaumter Termin ist dafür zu früh. Eine komplette Fehlinvestition ist eine Rechtsschutzversicherung, wenn es ein Scheidungsverfahren in einer Familie gibt, Anlagekonflikte ab 10.000 Euro ausgetragen werden oder um Immobilienfinanzierung bzw. Bauprobleme gefochten wird. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann sich auch dann aus der Schutzfunktion zurücknehmen, wenn der Konflikt nach Augenschein mutwillig vom Versicherungsnehmer provoziert wurde. Schließlich ist beim Sinn solcher Versicherungen hinsichtlich der Kosten für die Rechtsschutzversicherung und deren Leistung die Relation eines Verfahrens zum Erfolgsziel zu berücksichtigen.

Versicherung 8: Altersvorsorge über eine oder mehrere Versicherungen

Jeder Mensch denkt angesichts der schlechten Rentenpolitik über private Altersvorsorge nach. Im Grunde bedeutet dies im Alter eine Entlastung für die Familie und einen Erhalt des Lebensstandards auf dem Niveau vor dem Rentenalter. Erleichterung bei der Finanzierung einer privaten Rentenversicherung bietet die zusätzliche staatliche Förderung. Riester und Rürup sind Modelle, mit denen der Staat die Altersvorsorge von Berufstätigen zu einer späteren Alternative zur Altersarmut unterstützen möchte. Jedoch kann nicht jede Person solche Erleichterungen beanspruchen. Eine Pflegeversicherung soll Menschen versorgen, die vielleicht als Pflegefall nicht privat gepflegt werden möchten. Doch grundlegend ist eine eventuell nötige Pflege bereits zusätzlich zur Krankenversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen abgesichert. Beim Angebot einer Pflegeversicherung setzen die Versicherungen eher darauf, Senioren im Pflegefall mehr Komfort zu bieten. Auch höherpreisige, private Alters- oder Pflegeheime lassen sich über die vorherigen Beiträge finanzieren. Doch lohnt sich der Abschluss nur im jungen Erwachsenenalter. Je später ein Versicherungsnehmer abschließt, desto höher sind die Beiträge für eine akzeptable Gegenleistung nötig. Auch ist ein Abschluss nur bis zu einem Höchstalter weit vor dem Eintritt ins Rentenalter möglich. Entlastung für Angehörige verspricht die Sterbegeldversicherung. Sie dient der wirtschaftlichen Entlastung nach dem Ableben des Versicherungsnehmers. Diese Form der Altersvorsorge kommt also keinesfalls den Versicherten selbst zu. Auch bekommen die Hinterbliebenen nur ausbezahlt, was nach Deckung der Verwaltungskosten sowie dem Risikoschutz übrigbleibt. Das ist meist weit weniger als die Summe gezahlter Beiträge.

Versicherung 9: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ziel einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, im Falle der Berufsunfähigkeit den Einkommensausfall über Versicherungsleistungen auszugleichen. Der Zeitraum für mögliche Zahlungen beginnt während des eigentlichen Berufslebens, wenn die Krankenversicherung keine Leistungen mehr erbringt. Der Zeitraum endet mit dem Eintritt in das Rentenalter. Damit gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Kapitalschutzanlagen, die Familien und Angehörigen ebenso zugutekommen wie den betroffenen Versicherten selbst. Ein Arzt attestiert die Berufsunfähigkeit zu einem bestimmten Grad der Invalidität. Nach Prüfung wird der entsprechende Betrag monatlich ausgezahlt. Endet die Berufsunfähigkeit, fallen auch die Leistungen wieder weg. Ein jüngeres Produkt vieler Versicherung ist die Alternative „Dread Disease Versicherung“. Sie zahlt bei attestierter schwerer Erkrankung einen Gesamtbetrag statt monatlicher Beträge. Gezahlt wird nach Schweregrad auch dann, wenn noch gearbeitet werden kann oder die schwere Erkrankung voraussichtlich wieder ausheilt.

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  Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sie eine Art der Altersvorsorge vor dem Eintritt ins Rentenalter dar. Doch sie ist nicht nötig, da bei Erkrankungen des Skeletts und der Psyche keine Zahlung vorgesehen ist. Wie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung verlangen die Versicherungen vorher wahrheitsgemäße Angaben zur aktuellen Gesundheit. Das Risiko für den Anbieter wird abgeschätzt nach, folgenden Kriterien:
  • Eintrittsalter in die Versicherung
  • Vorerkrankungen, chronisch oder vorübergehend
  • Aktueller gesundheitlicher Allgemeinzustand (ärztliche Untersuchung wird vorausgesetzt)
  • Krankheitsrisiken durch berufliches Umfeld
  • Krankheitsrisiken durch persönliche Lebensweise
Gemäß der Risikobewertung kann die Berufsunfähigkeitsversicherung Initiative der Antragssteller verlangen, etwa Gewichtsabnahme, Rauchentwöhnung oder stressreduzierende Beschäftigungen. Während bei einer privaten Krankenversicherung die Beiträge mit dem Alter automatisch steigen, können sie bei der BU von Anfang an tüchtig teuer sein.

Versicherung 10: Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht Versicherung ist für jedermann vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden Dritter, beispielsweise wenn das Kind der Familie eine Fensterscheibe zerstört oder es bei einer Party zu Flecken und Beschädigungen am Mobiliar kommt. Ebenfalls werden Fahrzeuge nur mit einer abgeschlossenen Kfz Haftpflichtversicherung für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Andere Formen der Haftpflichtversicherung schützen vor unerwarteten Kosten im Einzelfall. Teils sind sie verpflichtend, teils freiwillig und nicht nötig. Diese privaten Formen einer Haftpflicht existieren derzeit in Deutschland zusätzlich:
  • Haftpflichtversicherung für Hundehalter und Halter anderer Haus- und Nutztiere gegen die jeweils besonderen Haftungsrisiken
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen Fremdschäden durch die Bauarbeiten
  • Haftpflichtversicherung für Grund- und Hausbesitzer gegen Schadensfälle vom Bereich des Hauses und Grundstücks an anderen Sachen
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bei Vorhandensein von Öltanks oder Behältnissen mit wassergefährdenden Inhalten
  • Haftpflichtversicherung für Wassersportschäden – auch kombiniert mit der Schiffshaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger und Jagdveranstalter gegen Schäden durch die Jagd
Wer sein persönliches Risiko für Fremdschäden nicht selbst einschätzen kann, sollte sich mit dem Anbieter seiner Privathaftpflicht unterhalten. Viele der genannten Schadensrisiken lassen sich im geringen Umfang durchaus in dieser Privatversicherung gegen gering höhere Beiträge mit absichern. Für einige Fälle regeln die BGB Paragrafen 822 und 833 die Versicherungspflicht. In den anderen Spezifikationen muss mindestens über eine Beitrags-/Risikorelation nachgedacht werden.

Fazit:

Versicherungen gibt es mit dem Ziel, Wirtschaftsschäden nicht zum Finanzfiasko für die Versicherten werden zu lassen. Zusätze einer Krankenversicherung und ähnlich gesundheits- und lebensbezogene Versicherungsarten schützen außer dem Zahlenden auch seine Familie und Angehörige. Wie bei speziellen Angeboten einer Unfallversicherung kann auf viele weitere Versicherungstypen schlichtweg verzichtet werden. Vor Neuabschluss lohnt sich stets eine seriöse Beratung zu einer Beitragserhöhung mit Mehrleistungen des bereits bestehenden Vertrags.