Zusatzleistungen im Arbeitsvertrag – Was kann ich bieten?
Als Arbeitgeber ist man klar im Vorteil, wenn man Zusatzleistungen für seine Arbeitnehmer anbietet. Nun stellt sich allerdings die Frage, wie ein solcher Arbeitsvertrag am besten gestaltet werden sollte und welche Zusatz Benefits tatsächlich gefragt sind. Außerdem bieten viele Zusatzleistungen insbesondere in Gehaltsverhandlungen eine gute Alternative zu mehr Gehalt. Wenn Sie es geschickt anstellen, heben Sie die Benefits und Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer geschickt hervor, denn Angestellte wollen sich gut aufgehoben fühlen.
Da reicht es nicht, allein nur das Gehalt jeden Monat pünktlich zu bezahlen, sondern es geht um mehr. Wenn auch Sie als Arbeitgeber seriös auftreten wollen, steht es Ihnen frei, bei guter Leistung eine Gehaltserhöhung anzubieten. Sind Sie sich dessen bewusst, dass Sie noch viele weitere Instrumente als Ihren Vorteil nutzen können, wenn Sie Zusatz Benefits für Ihre Arbeitgeber anbieten?
Versetzen Sie sich in die Lage von einem Arbeitnehmer und überlegen Sie, wie sich eine Stellenbeschreibung tatsächlich positiv hervorheben lässt. Abgesehen vom Arbeitsumfeld und von den Aufgaben, die Sie als Geschäftsführer bieten, zählt etwas anderes mehr, als allein das Gehalt am Ende von einem Monat. Kein Angestellter möchte gerne das Gefühl haben, dass er ausgenutzt wird. Halten Sie sich vor Augen, dass jeder Arbeitnehmer Kosten decken muss und Rechnungen zu bezahlen hat.
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Deshalb sollten Sie Ihren Horizont erweitern und nicht nur auf die Bezahlung achten, sondern attraktive Zusatz Benefits als wichtigen Aspekt zum Vorteil offerieren. Diese sind eine attraktive Ergänzung für den Arbeitnehmer und nicht zu unterschätzen. Deshalb zeigt der Trend der letzten Jahre, wie stark andere Unternehmen auf Zusatzleistungen für den Arbeitnehmer setzen. Diese sind selbstverständlich im Arbeitsvertrag verankert.
Definition Zusatzleistungen
Wenn Sie als Arbeitgeber Zusatzleistungen, bzw. zusätzliche Leistungen an Ihren Arbeitnehmer anbieten, handelt es sich dabei um Leistungen, die über die Form des Gehalts jeden Monat hinausgehen. Ein anderer verbreiteter Begriff dafür ist Benefits.
Zusatz Benefits unterscheiden sich manchmal vom geldwerten Vorteil. Das bedeutet, dass diese Leistungen nicht immer zwingend monetär sind und nicht in Form von Geld ausgezahlt werden müssen. Durchaus ist es aber möglich, dass Zusatz Benefits von rein finanzieller Natur sind und eventuell in Form von Zahlungen an die Angestellten jeden Monat neben dem Gehalt zum zusätzlichen Vorteil ausgezahlt werden.
Wenn Sie sich die Sache aus der Sicht der Arbeitnehmer ansehen, kann ein Angestellter bei Ihnen von den Zusatzleistungen durchaus profitieren. Diese stellen eine andere Form der Anerkennung Ihrerseits als Geschäftsführer dar.
Für Sie als Arbeitgeber sollten Sie die Wichtigkeit des Angebots von unterschiedlichen Zusatz Benefits für Ihre Angestellten nicht unterschätzen. In erster Linie sind zwar damit höhere Kosten für Sie verbunden, als wenn Sie jeden Monat nur ein einfaches Gehalt zahlen müssen, doch Sie erkennen schnell den positiven Effekt Ihres Investments. Sie wollen Ihr Image verbessern? Das können Sie mit solchen zusätzlichen Benefits zu Ihrem Vorteil tun. Sorgen Sie dafür, dass Sie mit Ihrem Unternehmen besonders attraktiv wirken, denn diese Position bringt Ihnen in punkto Personalgewinnung einen riesigen weiteren Vorteil.
Als Unternehmer wissen Sie bestimmt, dass auch Sie Konkurrenz haben, wenn es um die Situation geht, qualifiziertes Fachpersonal anzuwerben. Auf dem Arbeitsmarkt sind junge Talente besonders begehrt. Überzeugen Sie Experten von Ihren Leistungen, denn manchmal reicht eine gute Bezahlung nicht aus.
Schaffen Sie Anreize und bieten Sie einen extra Nutzen, der für Ihre Angestellte zum klaren Vorteil wird. Dafür dürfen Sie als Unternehmer eine gezielte Strategie in punkto Leistungen verfolgen.
Weshalb zusätzliche Leistungen im Arbeitsvertrag ein riesiger Vorteil sind
Unterscheiden Sie sich von Ihren Konkurrenten in punkto Personalgewinnung nicht nur allein durch eine höhere Bezahlung, sondern bieten Sie zusätzliche Benefits an, um attraktiv zu sein und nur die besten Angestellten zu beschäftigen. So fällt die Wahl bestimmt auf Sie und nicht auf die Konkurrenz. Die Gehaltserhöhung ist beispielsweise ein vorteilhaftes Mittel und eine gute Alternative für beide Seiten.
Die Individualität ist ein weiterer beachtlicher Vorteil von Zusatz Benefits in Ihrem Unternehmen. Verhandeln Sie mit Ihrem Personal welche Leistungen zusätzlich in Aussicht gestellt werden können.
Als Unternehmer sollten Sie die zusätzlichen Leistungen für Ihre Mitarbeiter als besondere Form des Respekts und der Wertschätzung einsetzen. So sorgen Sie für ein gutes Betriebsklima in der Firma. Ihre Angestellten sind dann nicht nur motiviert, sondern gehen auch entsprechend loyal mit ihren Aufgaben nach.
Die beliebtesten Zusatzleistungen
Besonders in Gehaltsverhandlungen können Zusatzleistungen eine besonderen Mehrwert für beide Seiten bieten. Als Unternehmen haben Sie sehr viele Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer zusätzlichen Leistungen. Besondere Anreize können Sie zum Beispiel in Form von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld schaffen. Alternativ ist es ein Vorteil, zusätzliche Prämien für die Angestellte in Aussicht zu stellen. Denken Sie aber daran, dass zum Beispiel eine Gehaltserhöhung auch versteuert werden muss. Dadurch verringert sich leider der tatsächliche Wert infolge.
Verwenden Sie weitere interessante Instrumente in Form von Zusatzleistungen, die für Ihre Mitarbeiter und Arbeitnehmer besonders nützlich und viel versprechend sein können. Es wird Ihnen zwar nicht immer gelingen, diese Benefits frei von Steuern weiterzugeben, trotzdem existieren gewisse Freibeträge. Somit muss beispielsweise nur ein Teil des Wertes versteuert werden.
Verpflegung
Füllen Sie den Kühlschrank im Büro täglich frisch mit Getränken, Obst oder Snacks, sowie anderen Vergünstigungen auf. Ihre Angestellten könnten eventuell kostenlos in der Kantine versorgt werden oder Sie spendieren das Mittagessen. Bieten Sie diesen Bonus am Arbeitsplatz in Form von gutem Essen und Trinken an, um für höchste Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu sorgen, denn es zahlt sich aus.
Mobilität durch einen Dienstwagen
Ein riesiger Vorteil ist es für den Arbeitnehmer, mit einem Dienstwagen unterwegs sein zu können. Dieser kann für sämtliche berufliche Fahrten genutzt werden. Ein Teil muss dann versteuert werden, wenn das Dienstauto auch für private Zwecke genutzt wird. In punkto Mobilität ist ein Pkw aber nicht die einzige Möglichkeit. Eventuell könnte eine BahnCard oder ähnliches eine gute Alternative für Sie darstellen.
Flexible Arbeitszeiten
Eventuell ist es möglich, flexible Arbeitszeiten als Zusatzleistungen anzubieten. Noch beliebter ist die Möglichkeit, Teile der Arbeitszeit zu Hause erledigen zu können. Überlegen Sie, ob es möglich ist, Ihre Mitarbeiter weniger an feste Vorgaben zu binden und mehr Flexibilität für die Arbeitsstunden im Monat zu bieten.
Technisches Equipment
Auch ein Laptop oder ein Smartphone kann eine gute Alternative sein, wenn es um technische Geräte und zusätzliche Leistungen für Ihre Arbeiter geht. Dieses Equipment und Zubehör werden vom Arbeitgeber, also von Ihnen angeschafft. Es bleibt daher in Ihrem Besitz. Die Angestellten können Ihre Geräte steuerfrei und kostenfrei nutzen, auch eine private Nutzung ist möglich. Sobald die Zusammenarbeit eventuell ändert, denn die Geräte gehen wieder an Sie und an Ihr Unternehmen zurück.
Möglichkeit zur Weiterbildung
Viele Ihrer Mitarbeiter schätzen es, wenn Sie Möglichkeiten zur Weiterbildung und Fortbildung zur Verfügung stellen. So können die Qualifikationen verbessert worden. Als Geschäftsführer können Sie eventuell die Kosten für eine Weiterbildung tragen, wenn diese nicht im eigenen Unternehmen geboten werden kann.
Förderung der Gesundheit
Als Arbeitgeber ist es Ihnen wichtig, dass Ihre Angestellten gesund sind. Das ist ein immenser Vorteil, wenn Sie an Krankenstände und ähnliches denken. Eine alternative Zusatzleistung kann es deshalb sein, zu einem Fitnessstudio beizusteuern. Dafür können Sie als Unternehmer bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei investieren. Dafür ist eine entsprechende Krankenkassenzulassung nötig.
Soziales Umfeld
Denken Sie daran, dass jeder Mensch nach Freiheit und Individualität strebt. Trotzdem benötigt jeder Ihrer Angestellten ein Gefühl für Sicherheit und Beständigkeit. Deshalb dürfen Sie sich in punkto betriebliche Altersvorsorge genauer mit dem Thema beschäftigen. Schaffen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag die entsprechenden Regelungen dafür. Beispiele hierfür sind: steuerfreie Zukunftssicherung, wie Berufsunfähigkeits-Versicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung. Wenn Sie zeigen können, dass es sich mit dem Sicherungsgedanken Ihrer Mitarbeiter auseinandersetzen, genießen Sie einen weiteren klaren Vorteil als Arbeitgeber. Dasselbe gilt übrigens auch für den Bereich Kinderbetreuung und Eltern Karenz.
Gehaltserhöhung oder zusätzliche Leistungen?
Im Vergleich zur Gehaltserhöhung können zusätzliche Leistungen sogar den größeren Nutzen für Sie als Geschäftsführer bedeuten und sind während einer Gehaltsverhandlung ein kleines Ass im Ärmel. Im Idealfall lassen sich diese Leistungen nämlich individuell an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter anpassen. Wie bereits erwähnt, wird dadurch mehr Respekt und Wertschätzung an die Angestellten ausgedrückt. Diese Situation ist völlig anders, als zum Beispiel eine monetäre Gehaltsspritze einmal im Monat. Eine großzügige Urlaubsplanung für Ihre Mitarbeiter ein größerer Vorteil, als eine begründete Gehaltserhöhung. Stellen Sie sich am besten die Frage, welche Benefits Sie individuell anbieten können, um dadurch einen Mehrwert anzubieten. Wenn dies nicht möglich ist, überwiegt der Vorteil einer Gehaltserhöhung, denn diese scheint vielversprechender und lukrativer für den Arbeitnehmer als eine Zusatzleistung.
Die neueste Generation überzeugen
Ganz klar konkurrieren sehr viele Unternehmen um Berufseinsteiger und Absolventen. Vielleicht fragen Sie sich im Speziellen, wie Sie es schaffen können, das Interesse von jungen Arbeitnehmern zu wecken.
Die neueste Generation bevorzugt ganz klar zusätzliche Leistungen in Form von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, denn diese liegen auf Platz Nummer eins. Das genauso wichtig ist eine betriebliche Altersvorsorge. Haben Sie schon daran gedacht, eventuell eine Erfolgsbeteiligung zu ermöglichen? Dies wäre zum Beispiel in Form von Bonuszahlungen möglich.
Hätten Sie geglaubt, dass fast die Hälfte aller jüngeren Arbeitnehmer eher auf eine Gehaltserhöhung verzichten würde, wenn dafür im Gegenzug ein Vorteil durch bestimmte Zusatzleistungen möglich wäre? Unterschätzen Sie die Meinung der jüngsten nicht, denn ein Großteil von Ihnen würde jeden Monat auf satte 11 % des Lohns verzichten, um stattdessen einen Dienstwagen nutzen zu können.
Denken Sie an die Steuern
Wenn Sie zusätzliche Leistungen in Ihrem Unternehmern anbieten wollen, sollten Sie immer die Steuerabgaben berücksichtigen. Sie können beispielsweise Zuschüsse für Fahrkarten für Bahn und Bus an Ihre Angestellte als extra ausgeben. Diese Zuschüsse sind steuerfrei, wenn jeden Monat der Grenzwert von 44 Euro nicht überschritten wird. Der Dienstwagen ist nur dann frei von Steuern, wenn diese ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Sollten Sie eher eine kleine Firma haben und keine eigene Kantine besitzen, können Sie Schecks für das Mittagessen ausgeben. Der Grenzwert für Steuerfreiheit bezieht sich hierbei auf maximal 3,10 Euro täglich. Das Essen ist nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer jeweils 3,10 Euro selbst bezahlt. Der Grenzwert von 44 Euro im Monat darf auch nicht überschritten werden, wenn Sie die Mitgliedschaft im Fitnessstudio für Ihre Mitarbeiter unterstützen. Laptops oder Handys können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn Ihnen diese Geräte auch gehören. Ihre Angestellten können Sie zum Beispiel auch durch einen Kindergartenzuschuss unterstützen. Beispielsweise ist es möglich, die Hälfte der Kita Gebühren zu übernehmen. Dies ist nur dann steuerfrei, wenn ein solcher zu schätzen Zuschuss zusätzlich zum Gehalt jeden Monat gezahlt wird.
Auch in punkto Tankgutscheine, Kinogutscheine oder Theatergutscheine für Ihre Angestellten dürfen Sie den Wert von 44 Euro im Monat nicht überschreiten, wenn Sie keine Steuern dafür zahlen wollen. Was die Betriebsfeier betrifft, so dürfen Sie bei einer Weihnachtsfeier oder bei einem Grillabend im Sommer pro Angestellte höchstens 110 Euro ausgeben, um steuerfrei zu bleiben. Jährlich sind maximal zwei Betriebsfeiern steuerfrei.
Sammeln Sie alle Belege und machen Sie Listen
Zusätzliche Extras vom Arbeitgeber werden von Betriebsprüfern misstrauisch beäugt. Deshalb sollten Sie als Unternehmer detailliert dokumentieren, welche Benefits an wen ausgegeben werden und welchen Wert diese haben. Bei einem Gesundheitskurs ist es zum Beispiel nötig, die Ausgaben auf jeden einzelnen Teilnehmer umzurechnen. Es ist wiederum nicht nötig, die private Nutzung von einem Laptop oder einem Firmen Handy zu erfassen.
Als Geschäftsführer sollten Sie den Nachweis darüber liefern können, dass beispielsweise Gutscheine nicht in Bargeld umgetauscht werden dürfen. Wenn Angestellte von Ihnen Kita Zuschüsse bekommen, sollten Sie dafür die Betreuungsbelege parat haben und diese einsammeln. Die Abrechnungen und Teilnahmebescheinigungen bei Gesundheitskursen sind ebenfalls aufzubewahren, falls Sie dafür Nachweise für die Steuern bringen müssen.