Mindestlohn – Welche Ausnahmen es zu beachten gibt?

Anfang Juli beschloss der Bundestag unter großem medialen Interesse (ARD, ZDF, Tagesschau etc.) in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde ab 2015 einzuführen. Diese Lohnuntergrenze soll dafür sorgen, dass niemand mehr weniger verdient als eben diesen Betrag. Ab 2016 wird dieser dann alle zwei Jahre neu überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bis 2017 jedoch haben einige Branchen weitere Übergangsfristen eingeräumt bekommen – und natürlich gibt es auch die ein oder andere Ausnahme, beispielsweise für Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten oder Langzeitarbeitslose.

Wie geht die Umsetzung vonstatten?

Federführend in Sachen Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns wird der Zoll sein. Dazu sollen laut Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) rund 1600 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Übergangslösungen soll es beispielsweise für Branchen wie Zeitungszusteller und Saisonarbeiter geben, für die der Mindestlohn erst 2017 greifen soll. Allgemein haben Branchen mit Tarifverträgen bis 2017 Zeit, diese anzupassen. Nahles sagte auch, dass alles in allem aber keine Branche von der Regelung ausgenommen sein soll.

Ausnahmen von der Lohnuntergrenze

Weitere Ausnahmen sind vorgesehen für Jugendliche unter 18 Jahren, die von der Regelung ausgenommen sind. Auch für Langzeitarbeitslose muss der Mindestlohn erst sechs Monate nach Aufnahme einer Tätigkeit gezahlt werden. Auch Praktika bis zu drei Monaten während Studium oder Ausbildung fallen nicht unter den neuen Beschluss und bilden Ausnahmen. Praktikanten mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung stellen keine Ausnahme dar, sie erhalten den vollen Mindestlohn. Die bereits erwähnten Saison-Arbeiter (beispielsweise in Landwirtschaft oder Gastronomie) bekommen den Mindestlohn zwar schon ab 2015, dafür wird jedoch ihre kurzfristige Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Zeitungszusteller bekommen den Mindestlohn bis 2017 stufenweise und Verleger beispielsweise zahlen im ersten Jahr bloß 75% des Mindestlohns und im Zweiten dann schon 85%.

Kritik am Mindestlohn

Zwischen neun und zehn Milliarden Euro koste der Mindestlohn ab 2015 zusätzlich, wurde Kritik aus Politik und Wirtschaft laut, da die Löhne von knapp 3,7 Millionen Menschen angehoben werden müssten. Es handele sich trotz Übergangsfristen „um den bedrohlichsten Eingriff in Tarifverhandlungen seit Bestehen der Bundesrepublik“, ließen die Arbeitgeberverbände (BDA) gar verlauten. Der Linken indes ging der Schritt von SPD und Co nicht weit genug. Sie hatte eine Lohnuntergrenze von gar zehn Euro pro Stunde gefordert.

Bild: GG-Berlin / pixelio.de

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