Betreuungsgeld wird erhöht

Zum 01. August wird das erst vor einem Jahr eingeführte Betreuungsgeld bereits zum ersten Mal erhöht. Künftig werden Eltern, die das Betreuungsgeld beantragt haben monatlich 150 statt bislang 100€ pro Kind vom Staat erhalten. Berechtigt, das Betreuungsgeld zu beantragen, sind alle Eltern von Kindern ab dem 15. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr. Weitere Bedingung ist, dass für das Kind weder ein Kita-Platz, noch eine Tagesmutter in Anspruch genommen wurde bzw. wird.

Wichtige Infos zum Betreuungsgeld

Eine Anerkennung und Unterstützung der Leistung von Eltern, die ihr Kind im privaten Umfeld (anstelle von Kita, Tagesmutter etc.) erziehen und betreuen wollen, soll das Betreuungsgeld laut Familienministerium sein. Gezahlt wird es im Anschluss an das Elterngeld, je nachdem wie lang dies in Anspruch genommen wurde. Ein gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich. Da für die Auszahlung des Betreuungsgeldes die Länder verantwortlich sind, kann die entsprechende Behörde zum Beantragen in jedem Bundesland unterschiedlich sein. In Hamburg beispielsweise wird das Geld bei den Elterngeldstellen des jeweils regional zuständigen Bezirksamtes beantragt. Am besten wäre, man fragt einfach bei der Verwaltung der Gemeinde nach. Übrigens wird das Betreuungsgeld unabhängig von Job und Einkommen der Eltern bezogen bzw. gezahlt, sodass eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit anders als beim Elterngeld nicht notwendig ist. Zudem muss dieses Geld nicht versteuert werden. Lediglich bei vom Staat Hartz IV beziehenden Eltern wird es als Einkommen angerechnet.

Kritik am Betreuungsgeld

Mühlen auf die Wasser der Kritiker sind aktuelle Umfragen, nach denen über die Hälfte der Eltern ohne Berufsausbildung oder mit nur geringen Bildungsabschlüssen (also sozial eher schwächer gestellte Familien, die oft auch Hartz IV beziehen) das Betreuungsgeld als Grund dafür angeben, ihre Kinder nicht in eine Kita, zu einer Tagesmutter o.ä. zu geben. So werden diesen Kindern quasi die Chancen genommen, eine frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhalten. Sozial benachteiligten Familien, bzw. Kindern würden so also indirekt daran gehindert einen Aufstieg in Sachen Bildungsschichten vornehmen zu können. Die soziale Ungleichheit bliebe somit bestehen, bzw. würde sogar noch wachsen. Gerade für die Kinder der Familien, die das Angebot des Betreuungsgeldes nutzen, wäre solch eine frühkindliche Bildung und Erziehung jedoch förderlich bzw. notwendig. Der Focus liege also falsch, da das Geld letzten Endes quasi zu Lasten des Kindes ginge bemängeln die Kritiker. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller dagegen sagte, das Betreuungsgeld sei eine Erfolgsgeschichte und es gebe keine Indizien dafür, dass es hauptsächlich von armen Einwandererfamilien bezogen bzw. beantragt würde.

Bild: Helene Souza / pixelio.de

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