BUV Oer-Erkenschwick

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Nebenbei ist sie sicher auch die bekannteste Versicherungsart dieser Überkategorie neben der Unfallversicherung. Sie wird oftmals in Verbindung mit Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Gewissermaßen als erweiterter Schutz, um den Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit halten zu können. In diesem Fall läuft diese dann hingegen eher unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Natürlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Zu diesem Thema sollten Sie einfach einen Versicherungsmakler gezielt ansprechen.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Restriktionen, wer eine solche abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen und Ihren Lebensstandard hiermit absichern. Nur für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, bestehen Ausnahmen. Bei eben diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen hier recht gering. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also dennoch sinnvoll sein. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra BUV abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung in aller Regel nicht wirklich ausreichend ist. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann ist das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen sinnvoll?

Sie macht absolut Sinn! Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren gelernten Beruf, welcher ihnen sehr viel Spaß gemacht hat, nicht mehr ausführen. Ohne den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung könnten Sie dazu verpflichtet werden, jede mögliche Art von Tätigkeit, zu der Sie noch fähig sind, auszuüben, um weiter Geld für die Haltung Ihres Lebensstandards zu bekommen. Durch die BUV sind Sie davor geschützt und bekommen finanzielle Leistungen, sobald Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Ergo kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal deutlich mehr Schutz aufweist als eine gewöhnliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., sobald eine Person bloß über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und sie ihren ursprünglich gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann der Versicherte noch immer dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, die noch möglich sind. Dabei ist es auch egal, ob ihm diese Tätigkeit Spaß bereitet oder nicht. Die BUV ist aber keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung. Ein faktisch angefallener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht ausgeglichen. D.h., dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist im Regelfall nicht dem faktisch entstandenen Schaden entsprechend, aber gewiss erheblich besser als die rein gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BUV scheint also eine tatsächlich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, die nicht versichert sind? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht einzig um Menschen handelt, die wirklich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch mit Sicherheit nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die nicht versichert waren.Warum ist dies so und was denken Arbeitnehmer, warum sie keine BUV brauchen?

Diese Punkte könnten dafür ausschlaggebend sein:

  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Dies ist jedoch eine Fehlannahme. Die Versicherung nimmt lediglich dann von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele Versicherungsnehmer fühlen sich durch Ihre bestehende Unfall- oder Lebensversicherung abgesichert. An dieser Stelle müssen Sie aber aufpassen: Die Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur wenig und nicht ausreichend geschützt.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung leidet unter dem Irrglauben, dass Vater Staat die Gehaltsausfälle bei einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Dies ist falsch! Sicher gibt es staatliche Hilfestellungen, welche beantragt werden können, sie decken aber nicht mal ansatzweise den Schaden, der enstanden ist. Eine dramatische Verschlechterung des bisherigen (und gewohnten) Lebensstandards ist die unweigerliche Folge.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger in der Regel auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, weil häufig noch keinerlei Erkrankungen vorliegen. Umso älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer aufzutreiben, welches einen noch versichern will.
  • Viele glauben nicht, dass dieser Fall jemals für einen selbst eintreten kann. Das aber ist riskant, da es mehr trifft als man denkt. Vor allem psychische Krankheitsbilder werden immer öfter zum Grund von Berufsunfähigkeit. Diese Krankheiten sind schleichend und man realisiert diese oft erst, wenn es bereits zu spät ist.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen Rentenzahlungen) muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch braucht im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jede Person einen anderen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist an dieser Stelle elementar.

Ihre BUV in Oer-Erkenschwick

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Oer-Erkenschwick beraten lassen sollten, können wir Ihnen logischerweise auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Treffen der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Arbeitskollegen, Bekannte, Familie) erkundigen, wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicher der schnellste, sicherste und einfachste Weg einen passenden Makler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich die Zeit und achten Sie auf Ihre Wahl. Sicherlich gibt es auch in Oer-Erkenschwick Makler, welche sich ausschließlich um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihrer Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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