Die abschlagsfreie Rente

Die abschlagsfreie Altersrente mit 63 für langjährig Versicherte wird stark nachgefragt Die große Koalition hat sich zu Beginn des Jahres auf eine abschlagsfreie Rente nach dem 63. Lebensjahr geeinigt. Der Bezug dieser Sozialleistung wurde an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die Altersgrenze wird nach und nach angehoben. Bisher war unklar, wie stark die potentiell Berechtigten das neue Angebot nutzen werden, zumal während des vorzeitigen Bezugs der Rentenleistung diese mit der Anforderung verknüpft ist, dass man keinen hohen Nebenverdienst bezieht. Nun ist aber nach Meldungen in der Presse bekannt geworden, dass die Akzeptanz dieser Rentenform durch Versicherte sehr hoch ist. Der Rentenantrag auf einen abschlagsfreien Rentenbezug mit 63 ist seit Mitte des Jahres möglich. Etwa 163.000 Anträge wurden gestellt, davon konnten bereits 110.000 bearbeitet werden. Den Anträgen wurden auch fast ausnahmslos entsprochen, was nicht verwundert, da eine Antragsstellung meist in enger Absprache zwischen dem Antragsteller und seinen Rentensachbearbeiter erfolgt. Ebenfalls nicht überraschend ist die Feststellung, dass zwei Drittel der erfolgreichen Antragsteller männlich sind. Männer erfüllen eher als Frauen die Voraussetzungen eines Antrags. Für diese scheint also eine ausreichende Altersvorsorge vorzuliegen.

Die Neuregelung des vorzeitigen Rentenbezugs können viele langjährig Versicherte nutzen

Wer insgesamt eine gute Altersvorsorge hat und von der Neuregelung des vorzeitigen Rentenbezugs profitieren möchte, der sollte mindestens 45 Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Dieser Zeitraum erscheint sehr lang und potentielle Rentner, die eine umfangreiche Berufsausbildung und ein Studium absolviert haben, fallen eher selten in den Kreis der Anspruchsberechtigten. Denn während des Studiums werden meistens keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Trotzdem ist der Kreis der Antragsteller sehr groß und dort ist auch die Bereitschaft sehr hoch, die Chance auf vorzeitigen Rentenbezug zu nutzen. Anspruchsberechtigte müssen sich aber klar darüber werden, dass nur für bestimmte Altersjahrgänge die erste Rate der abschlagsfreien Rente direkt nach der Erreichung des 63. Lebensjahrs zu bekommen ist. Für jeden neuen Jahrgang Bezugsberechtigter wird das Renteneintrittsalter angehoben. Ein Bezug ab dem 63. Lebensjahr ist dann nur noch mit Abschlägen möglich.

Kosten und Zeiten der Neuregelung bei der Altersrente

Experten gehen davon aus, dass Kosten im Umfang von zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr durch die erweiterte Rentenbezugsmöglichkeit entstehen werden. Die neue Mindestaltersgrenze wurde nur für Antragssteller ermöglicht, die zu den Jahrgängen von 1951 bis 1952 zu rechnen sind. Für spätere Jahrgänge wird das frühestmögliche Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate nach oben gesetzt. Wer also beispielsweise 1955 geboren ist, der kann erst ein halbes Jahr nach seinem 63. Geburtstag mit einer abschlagsfreien Rente rechnen, wenn er zu diesem Zeitpunkt außerdem die 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Für die Jahrgänge ab 1964 ist daher erst ab dem 65. Lebensjahr eine Rente ohne Abschläge möglich, wenn genügend Zeiten für Beitragszahlungen vorliegen. Alle anderen Rentenbezieher können erst nach dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Ruhestand gehen.

Experten rechnen weiter mit einer hohen Nachfrage nach vorzeitigem Rentenbezug

Arbeitsmarkforscher gehen davon aus, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach der neuen Rentenvariante existieren wird. Denn in den anspruchsberechtigen Jahrgängen ab 1951 gibt es viele Berechtigte, die bald in den Ruhestand gehen können. Auch Antragssteller, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, denken intensiv über den vorzeitigen Rentenbezug nach und stellen ebenfalls verstärkt Anträge. Diese Berechtigten bekommen auch eine Rente mit 63, müssen allerdings dann Abschläge hinnehmen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass pro Jahr zwischen 300.000 und 450.000 Menschen in den nächsten Jahren ihren Anspruch geltend machen werden und vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Auf die Rentenversicherung kommen also erhebliche Kostenbelastungen zu. Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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