Neue Vogelgrippe Warnungen

Das Thema Vogelgrippe zieht sich erneut durch alle Medien, seit Anfang November 2014 die Variante H5N8 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgestellt wurde. Was hat es damit auf sich? Wie kommt es zu Ansteckungen und wie lassen sie sich vermeiden? Mit welchen Auswirkungen für Menschen und Wirtschaft ist zu rechnen?

Worum es geht

Der Begriff Vogelgrippe steht für Erkrankungen von Vögeln an unterschiedlichen Typen von aviären Influenza-Viren. Der Subtyp Influenza A H5N8 gilt als hochpathogen. Er breitet sich schnell aus und endet für die betroffenen Tiere häufig tödlich. Damit handelt es sich um eine Form der klassischen Geflügelpest. Erkrankte Nutztiere bekommen hohes Fieber und ein stumpfes Federkleid, werden häufig apathisch und atmen schwer. Wenn das zentrale Nervensystem angegriffen ist, können sie ihre Haltung und Bewegungen nur noch schwer koordinieren. Wildvögel haben oft schwächere und manchmal gar keine Symptome. Nachdem die Variante H5N8 bislang nur in China, Korea und Japan aufgetreten war, ist die Welle seit November 2014 nach Europa übergeschwappt. Auch in Betrieben in den Niederlanden und Großbritannien wurde sie inzwischen festgestellt. Die betroffenen Betriebe mussten vorsorglich ihren übrigen Geflügelbestand keulen, also töten. Dabei handelte es sich um bis zu 150.000 Tiere. Wie genau dieser Virentyp nach Europa gelangt ist, steht nicht fest. Eine Krickente in Mecklenburg Vorpommern, bei der das Friedrich Loeffler Institut (FLI) den Typ H5N8 nachgewiesen hat, verstärkt die Vermutung, dass Wildvögel ihn eingeschleppt haben. Möglicherweise haben Vögel in Sibirien Zugvögel angesteckt, die den Winter in Europa verbringen. Alternativ könnte das Virus durch Fleischwaren, Futtermittel oder Wasser nach Europa gelangt sein.

Ansteckungswege und Schutzmaßnahmen vor der Vogelgrippe

Die Geflügelpest verbreitet sich über Kot, Blut oder die Atemwege. Es ist noch kein Fall einer Infektion von Menschen mit dem Subtyp H5N8 bekannt. Als für Menschen gefährlich haben sich bisher vor allem die Subtypen H5N1 und H7N9 erwiesen. Es sind mehr als 1000 Fälle der Übertragung dieser Varianten auf den Menschen bekannt, allerdings fast ausschließlich durch den Kontakt mit erkranktem Geflügel oder Aufenthalt in verunreinigten Umgebungen. Dazu zählen Märkte in Asien, auf denen lebendes Geflügel gehandelt wurde. Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden. Tiere, die in direktem Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Exkrementen standen, werden getötet, weil sie selbst Träger des Erregers sein könnten. In den Niederlanden wurde der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten vorübergehend verboten. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Entdeckung der infizierten Wildente zu einer Stallpflicht für Nutztiere geführt. Die Übertragung von Wildvögeln auf Nutztiere soll auf diesem Wege ausgeschlossen werden. Obwohl die aktuell auftretende Variante der Vogelgrippe noch nie auf den Menschen übertragen wurde, sind auch für Menschen grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen empfehlenswert. Menschen sollten den direkten Kontakt mit kranken Vögeln und infiziertem Geflügel meiden. Geflügelfleisch und Eier sind heiß genug zuzubereiten. Bei Temperaturen über 70°C sterben die Viren ab. Ausreichend durchgebratenes Fleisch birgt auch bei den anderen Varianten der aviären Influenza keine Ansteckungsgefahr.

Auswirkungen und Gefahren

Die Geflügelpest stellt bisher in den allermeisten Fällen keine direkte Gefahr für den Menschen dar. Im Verhältnis zu der großen Verbreitung unter Tieren ist die Anzahl der betroffenen Menschen selbst bei den prinzipiell übertragbaren Subtypen der aviären Influenza Viren relativ gering. Die große Sorge der Forscher ist, dass es eine Verbindung menschlicher Grippeviren mit den Influenza A Viren geben könnte. Dann wäre eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch einen neuen, heute noch nicht existenten Typ Grippevirus wahrscheinlich und eine Pandemie nicht mehr ausgeschlossen. Derzeit ist das sich neu in Europa verbreitende Virus für den Menschen nicht lebensbedrohend, aber teilweise existenzbedrohend. Auf die Wirtschaft wirkt es sich deutlich aus und damit auf die in der Branche tätigen Menschen. Die in Mecklenburg Vorpommern eingeführte Stallpflicht überfordert zum Teil die Kapazitäten der Geflügelhalter. Wer seine Produkte nicht mehr transportieren darf, kann sie nicht auf dem Markt verkaufen. Der Verbraucher ist in dem Falle nur durch ein eingeschränktes Angebot betroffen. Es besteht kein Grund zur allgemeinen Panik, aber doch zu überlegtem, konsequentem Handeln. Bild: Martin Schemm / pixelio.de
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