Rauchmelderpflicht in Mietwohnungen

Rauchmelder können Leben retten, deshalb existiert in fast allen Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Das gilt zumindest für Neubauten. Von den 16 deutschen Bundesländern ist es nur den Bewohnern von Berlin, Brandenburg und Sachsen selbst überlassen, ob sie die Geräte installieren oder nicht. Dort herrscht keine Rauchmelderpflicht. Die Eigentümer in Bayern müssen bis zum Jahr 2017 ihre Wohnungen und Häuser nachrüsten. In Nordrhein Westfalen läuft die Frist für die Nachrüstung Ende 2016 aus. In Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt sollten die Wohnungen bis Ende 2015 mit Feuermeldern ausgestattet werden. Wird in einem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben, dass Rauchwarnmelder installiert werden müssen, sind in der Regel die Eigentümer verpflichtet, die Geräte anzubringen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern müssen die Mieter der Wohnung die Rauchwarnmelder selbst einbauen.

Kosten für die Wartung zahlt der Mieter

Wer die Wartung der eingesetzten Rauchmelder übernimmt, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Während in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Mieter prüfen müssen, ob die Rauchmelder funktionieren, sind in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Vermieter dafür zuständig. Offiziell nachlesen kann man das in den Landesbauordnungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Gut beraten sind allerdings alle Parteien, wenn sie regelmäßig kontrollieren, ob die Warnsysteme funktionieren. Die Mieter sehen natürlich am ehesten, wenn das Kontrolllämpchen des Rauchwarnmelders nicht mehr blinkt. Vermieter, die die Wartung der Rauchwarnmelder übernehmen, sind dazu berechtigt die Kosten dafür auf die Miete umzulegen. Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Fluren, die als Fluchtwege dienen, eingebaut werden. Sie sollten natürlich so angebracht werden, dass Brandgeruch in jedem Zimmer frühzeitig wahrgenommen wird. Es empfiehlt sich, die Geräte an der Zimmerdecke und in der Raummitte anzubringen. Zur nächsten Wand sollte ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden. Auch sollte sich kein Lüftungsschacht in der Nähe eines Brandmelders befinden.

Stand-Alone-Geräte nur für kleine Wohnungen geeignet

Bei den Rauchwarnmeldern unterscheidet man zwischen Stand-Alone Geräten und Funkwarnmeldern. Die Stand-Alone-Geräte sind von Experten nur für kleinere Wohnungen zu empfehlen. Bei diesen Geräten wird der Alarm nur in dem Zimmer ausgelöst, in dem der Rauch entsteht. Ist die Wohnung klein, hört man das auch aus dem Nachbarraum. In einer größeren Wohnung oder in einem Haus überhört man die Stand-Alone-Geräte leicht. Deshalb empfehlen Experten in diesem Fall Funkanlagen. Die Funkwarnmelder arbeiten gewissermaßen als System, sind untereinander vernetzt und benachrichtigen sich untereinander, wenn es in einem anderen Zimmer brennt. Wenn nachts zum Beispiel im Wohnzimmer ein Feuer ausbricht, piepst auch der Feuermelder im Schlafzimmer. Es gibt Rauchwarnmelder mit Alkaline oder mit Litium Batterien zu kaufen. Die Alkaline Batterien halten rund ein Jahr, während die Litium Batterien nur alle zehn Jahre ausgetauscht werden müssen. Die Litium Batterien sind allerdings auch teurer als die Alkaline Batterien. Für Neubauten gibt es auch Rauchalarmsysteme, die über Drähte vernetzt werden. Dabei werden die Drähte bereits während der Bauphase unter Putz verlegt. Die Anlagen werden später mit Batterien betrieben.

Gute Geräte sind nicht teuer

Günstige und für gut befundene Rauchwarnmelder gibt es bereits ab 10 Euro im Handel zu kaufen. Im Durchschnitt kostet ein Rauchmelder rund 20 Euro. Eine Drei-Zimmer-Wohnung kann deshalb mit 50 bis 100 Euro sehr gut mit einem effektiven Feuer- und Rauchwarnsystem ausgestattet werden. Wie der Wohnraum mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, wird nur bei Neubauten überprüft. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer, die Wohnungen sicher mit Alarmsystemen auszurüsten. Wer das versäumt kann nicht nur seinen Mietern schaden. Er läuft auch Gefahr bei einem Brandschaden Schwierigkeiten mit der Versicherung zu bekommen, wenn er keine Rauchwarnmelder installiert hat. Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
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