Vorratsdatenspeicherung

Wieder einmal ist das Thema Vorratsdatenspeicherung im Gespräch. Doch um was handelt es sich eigentlich dabei und was wären die Folgen davon?

Vorratsdatenspeicherung

Es handelt sich dabei um die Speicherung personenbezogener Daten ohne jeglichen Grund. Dies geschieht durch öffentliche Stellen, um irgendwann vielleicht einmal darauf zugreifen zu können. In erster Linie bezieht sich die Speicherung auf Telekommunikationsdaten, die der Anbieter auch ohne einen Anfangsverdacht den Behörden zur Verfügung stellen muss. Doch so ganz ungefährlich ist das nicht, denn wer Zugriff auf diese Daten hat, bekommt einen Einblick in das Kommunikationsverhalten des Teilnehmers. Der eigentliche Zweck dieser Sammelwut von persönlichen Daten soll das Verhindern von Straftaten sein. Doch dies kann auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Vorhaben jedoch ein Ende gesetzt. Mit einem Urteil vom 2. März 2010 erklärte das Gericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig, da diese gegen den Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen würde.

Neue "Verpackung für alte Ware"

Mit diesem Urteil gibt sich die Bundesregierung jedoch nicht zufrieden und wieder ist die Vorratsdatenspeicherung im Gespräch, allerdings dieses Mal unter einem anderen Namen. In einer Richtlinie des Bundesjustizministeriums wurde diese in "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" umbenannt. Doch das eigentliche Problem hat sich damit nicht geändert, denn auch mit dieser neuen Richtlinie werden personenbezogene Daten gespeichert. Es kann dabei sogar festgestellt werden, wer wann mit wem von welchem Anschluss und mit welchem Gerät kommuniziert hat. Diese Datenspeicherung sieht eine Frist von zehn Wochen vor. Außerdem soll vier Wochen lang gespeichert werden, wo sich die Teilnehmer von mobilen Gesprächen zum Zeitpunkt des Anrufes befanden. Lediglich die Daten, die aus dem E-Mail-Verkehr stammen, sollen nicht gespeichert werden. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes wurde diese Maßnahme gestoppt.

Alle Vorgaben sollen eingehalten worden sein

Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD sieht in dieser neuen Richtlinie keinen Grund mehr, um diese zu ändern. Mit diesem neuen Modell könnten schwere Strafdaten in Deutschland in Zukunft schneller aufgeklärt werden. Außerdem läge man mit der Speicherfrist deutlich hinter dem europäischen Standard. Kritiker bezweifeln dies allerdings und sehen darin nur einen Eingriff in die Freiheitsrechte. Während sich in der Vergangenheit der Innenminister Thomas de Maizière für eine Datenspeicherung ausgesprochen hatte, war der SPD Politiker Maas strikt dagegen gewesen. Heftige Kritik kommt auch aus den Reihen der Grünen, die dem Politiker vorwerfen, die Bürgerrechte in Deutschland zugunsten der Sicherheit geopfert zu haben.

Was hat das für Auswirkungen auf die Bürger?

Während die Politiker von Union und SPD das neue Vorgehen begrüßten, sehen das die Kritiker allerdings anders. Die Kehrseite der Medaille ist, dass jeder zunächst erst einmal auf diese Art und Weise erfasst wird. Noch nach vier Wochen können die Behörden somit feststellen, wer an einem bestimmten Tag und von einem bestimmten Standort aus mobil telefoniert hat. Das mag zunächst sinnvoll klingen, wenn es um die Aufklärung eines Mordes handelt. Es lässt sich aber auch feststellen, wer innerhalb dieses gespeicherten Zeitraums auf einer bestimmten Demonstration war und vieles andere mehr. Ob Strafdaten tatsächlich verhindert werden können, ist fraglich. Vielmehr werden die Bürger auf diese Weise legal ausspioniert. Das Grundgesetz wurde doch geschaffen, um die Bürger gerade gegen solche Machenschaften zu schützen. Die Kosten für eine solche Überwachung stehen in keinem Verhältnis zu den aufgeklärten Straftaten. Ein Vergleich in anderen europäischen Ländern hat diesbezüglich keine Erkenntnisse gebracht und es gibt keinen Beleg dafür, dass diese Daten tatsächlich der Polizei weitergeholfen hätten. Bild: Christoph Aron / pixelio.de
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