Einreisebestimmungen der USA

Die USA sind nach wie vor ein ungebrochen beliebtes Reiseziel. Allerdings gibt es einige strikte Bestimmungen was die Einreise in die Vereinigten Staaten angeht. Um welche Unterlagen man sich als Deutscher schon vor dem Einreisen auf dem Amt oder online kümmern muss und wie die weitere Einreise dann am Flughafen abläuft erfahren Sie hier.

ESTA-Reisegenehmigung

Als deutscher Staatsbürger fällt man unter das „Visa Waiver Program“ (WSP), das einem eine visumsfreie Einreise in die USA ermöglicht.

ESTA wiederum steht für „Electronic System for Travel Authorization“ und ist ein Online-Reisegenehmigungssystem, bei dem jeder ohne Visum in die USA Einreisende vorab eine Genehmigung beantragen muss. Es ersetzt das früher genutzte grüne Einreiseformular I-94 W. Der ESTA-Antrag kostet 14 US-Dollar und ist ab Antragsstellung zwei Jahre gültig (sofern der Reisepass nicht schon früher seine Gültigkeit verliert – falls ja, unbedingt einen Neuen beantragen) für Aufenthalte bis 90 Tagen. Spätestens 72 Stunden vor Abflug muss diese Reisegenehmigung eingeholt werden. Wer keine ESTA-Genehmigung erhält, muss ein Visum beantragen, sonst bekommt er keine Genehmigung und so die Einreise verweigert.

Zusätzliche Reisedokumente wie Reisepass und Informationen am Reiseschalter

Ein gültiger Reisepass ist selbstverständlich ebenfalls nötig, um in die USA einzureisen. Es muss sich hierbei um den maschinenlesbaren, biometrischen Reisepass handeln, dessen Gültigkeit mindestens für die Zeit des Aufenthaltes gelten muss.

Am Schalter auf amerikanischen Boden benötigen Sie zur Einreise noch Angaben wie etwa die vollständige Adresse Ihres ersten Aufenthaltsortes. Auch müssen Sie Unterlagen bereit halten, die Ihre Rückreise belegen, da sie ansonsten die Einreise verweigert bekommen.

Weitere Informationen

Insgesamt sind für Touristen nur Aufenthalte bis 90 Tage am Stück möglich und in Summe höchstens 180 Tage pro Jahr. Mit Touristenvisum können diese 180 Tage sogar am Stück absolviert werden. Natürlich gibt es noch viele weitere Ausnahmen (Austauschprogramme, Ausbildungsprogramme, arbeitsbedingte Einreisen etc.), die an dieser Stelle nicht alle aufgezählt werden können. Für detailliertere Informationen stellt z.B. das Auswärtige Amt ausführliche Informationen bereit.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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