Was genau ist das Freihandelsabkommen?

Beim TTIP bzw. dem Transatlantischen Freihandelsabkommen handelt es sich um den zweiten Versuch von EU und USA, ein völkerrechtlich verbindliches Handelsabkommen zwischen beiden Partnern zu schließen. Bereits in den neunziger Jahren hatte man erfolglos versucht ein solches transatlantisches Freihandelsabkommen zu schaffen, doch war dies damals am Widerstand von Bürgern und NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) gescheitert. Damals wie heute entzündete sich der Widerstand vor allem an der Intransparenz des Vorgangs: Weder EU noch USA veröffentlichen Details des Vertragswerkes, es wird nur über den allgemeinen Stand der Verhandlungen zwischen den Partnern berichtet.

Hintergründe des Freihandelsabkommen

Die Verhandlungen zu TTIP starteten im Jahre 2013 und sollen laut Plan Ende 2015 abgeschlossen sein (ob dies gelingt, ist aber im Moment nicht abzusehen). Hintergrund ist die Absicht, den Handel zwischen Nordamerika und der EU zu vereinfachen (immerhin macht der transatlantische Handel ein Drittel des Welthandels aus) bzw. die beiden Wirtschaftsräume enger zusammen zu bringen. Die Bundesrepublik als größter Nettoexporteur innerhalb der Europäischen Union hat natürlich auch ein reges Interesse an allem, was den Handel mit den USA erleichtert. Ziele des TTIP sind dabei u.a. der Abbau von Handelshemmnissen, die Schaffung einheitlicher Standards bei Arbeitnehmerrechten, dem Umwelt- und Verbraucherschutz, beim Schutz geistigen Eigentums und beim Datenschutz sowie bei der Gesundheit. Auch die Möglichkeit des Investorenschutzes soll durch das Freihandelsabkommen geschaffen werden (Investorenschutz räumt einem Unternehmen das Recht ein, gegen ein Land zu klagen, falls dieses aus Sicht des Unternehmens gegen eine der Bestimmungen des TTIP verstößt). Soweit in Kürze die wesentlichen Inhalte des Abkommens.

Pro

Befürworter des Freihandelsabkommens (bei uns vor allem auf Seiten der Wirtschaftsverbände und der CDU zu finden) versprechen sich von der Schaffung einheitlicher Standards neue Arbeitsplätze und einen Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit von EU und USA bzw. der Unternehmen in diesen Ländern. Auch Innovationen könnten so schneller vorangebracht werden. Schließlich würde auch der Verbraucher davon profitieren, da ihm bisher nicht zugängliche Produkte künftig aus beiden Wirtschaftsräumen zur Verfügung stehen. Das könnte zum Beispiel auch bisher in Deutschland nicht zugelassene Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel umfassen.

Contra

Kritiker (welche in Deutschland hauptsächlich von den Grünen und von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden kommen) betonen, dass eine Angleichung von Standards auf eine Schwächung derselben hinauslaufen könnte. Das vielzitierte „Chlorhuhn“ dient hierbei vor allem in Deutschland als Bild zur Verdeutlichung, was bei Absenkung dieser Standards als Konsequenz zu erwarten sein könnte: Eine Angleichung der Standards könnte zum Beispiel dazu führen, dass künftig in deutschen Supermärkten gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht mehr extra gekennzeichnet werden müssen oder dass als umweltschädigend eingestufte Verfahren wie das Fracking in Europa in größerem Stil als bisher betrieben werden können.

Zusammenfassung

Was weder Kritiker noch Befürworter des TTIP wirklich beweisen können, ist, wie stark sich das erwähnte Abkommen auf die Handelsströme beider Großräume auswirken würde. Frühere Freihandelsabkommen zwischen den USA und anderen Nationen (zum Beispiel mit Peru oder Kolumbien) führten in allen Fällen dazu, dass sich der Handel zugunsten der Vereinigten Staaten und zu Ungunsten der Partner entwickelte. Allerdings waren sowohl Kolumbien als auch Peru sicherlich kleinere und von daher vielleicht in Vertragsverhandlungen schwächere Partner als die EU. Den Prozess vereinfachen helfen könnte sicher nur größtmögliche Transparenz. Leider haben sich an dieser Stelle beide Verhandlungspartner bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Bis dato wurden nur durch Dritte, d.h. durch Personen oder Institutionen, denen am Aufdecken von Informationen gelegen ist, Teile der verhandelten Vertragspunkte im Internet zugängig gemacht. Solange die Vertreter beider Parteien sowohl die Inhalte als auch die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen als "transatlantisches Geheimnis" betrachten und behandeln, lässt sich jedenfalls schwer damit argumentieren, dass das Freihandelsabkommen nur oder überwiegend Vorteile in sich birgt. Die Kritik dürfte daher in Europa und auch grade in Deutschland bestehen bleiben. Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de
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