Was hat es mit der Kulturhauptstadt Europas auf sich

Die meisten werden den Begriff der Kulturhauptstadt Europas schon einmal irgendwo gehört haben. Aber was hat es wirklich damit auf sich? Wer vergibt diese Auszeichnung? Seit wann und wieso eigentlich? Was sind die Kriterien? Und warum und welche Städte wurden und werden damit ausgezeichnet?

Der Ursprung

Seit 1985 wird der Titel Kulturhauptstadt Europas (engl. „European Capital of Culture“) bereits vergeben. Bis 1999 hieß die Auszeichnung jedoch „Kulturstadt Europas“. Es handelt sich hierbei um eine Initiative der Europäischen Union, die diesen Titel jährlich an zwei EU-Städte vergibt (seit 2004, vorher zwischen 1 und 9 Städte). Zusätzlich können auch Nicht-EU-Mitgliedsstaaten Kulturhauptstädte stellen. Mit der Benennung der Städte sollen der Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa betont werden. Der europäische Familie soll so laut Beschluss besondere kulturelle Aspekte der betreffenden Städte (oder Regionen) zugänglich gemacht bekommen. Durch die Benennung erhoffen sich die ausgezeichneten Städte erhöhtes touristisches Aufkommen und internationale Aufmerksamkeit. Gefeiert bzw. gewürdigt wird das Jahr, in dem man den Titel trägt durch zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und vieles mehr, wobei die gesamte Veranstaltung Kulturhauptstadt Europas durch Fördermittel der Gemeinschaft unterstützt wird.

Das Vergabeverfahren

Die Reihenfolge der Mitgliedsstaaten wird vorab festgelegt. Dieses Rotationsprinzip wurde durch einen Beschluss des Parlament und des Rates 1999 beschlossen. Pro Land wird eine Stadt ausgewählt. Die betreffenden Vorschläge bzw. Bewerberstädte werden dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Ausschuss von den jeweiligen Ländern spätestens 4 Jahre im Voraus mitgeteilt. Von der Kommission wird dann jährlich eine Jury aus sieben hochrangigen Experten des Kulturbereiches eingesetzt, die einen Bericht ausarbeitet, der als Grundlage der Ernennung des Rates dient. In Deutschland beispielsweise wurde bislang (West-)Berlin (1988), Weimar (1999) und Essen (als Vertreter des gesamten Ruhrgebietes 2010) durch den Rat ausgezeichnet.

Die Kriterien

Elf Kriterien zur Beurteilung sind es, die von der Europäischen Union festgelegt wurden und an denen die Bewerberstädte ihr Bewerbungen ausrichten müssen:

  • Herausstellung der gemeinschaftlichen künstlerischen Stilrichtungen und Strömungen, bei deren Entstehung die Stadt eine bedeutsame Rolle eingenommen hat
  • Durchführung von Kunst-Darbietungen (Musik, Tanz, bildende Kunst, Film usw.) sowie Verbesserung von Kulturförderung und KulturmanagementVertrautmachen der europäischen Öffentlichkeit mit Ereignissen und Persönlichkeiten, die Kultur und Geschichte der Stadt geprägt haben
  • Durchführung spezieller Aktivitäten zum Fördern von Innovationen im Bereich der Kunst und zur Schaffung von neuen Formen kultureller Aktion und kulturellen Dialogs
  • Ausführung von Maßnahmen zur Förderung der Sensibilisierung und Zugänglichkeit in Bezug auf bewegliches und unbewegliches Kulturgut, sowie stadtspezifisches kulturelles Schaffen
  • Durchführung spezieller Kulturprojekte mit dem Ziel, auch Jugendlichen die Kunst näher zu bringen
  • Durchführung spezieller Kulturprojekte zur Stärkung von sozialem Zusammenhalt
  • Bekanntmachen der vorgesehenen Veranstaltungen durch audiovisuelle und multimediale Mittel in mehreren Sprachen
  • Notwendigkeit der Entwicklung eines innovativen und hochwertigen Kulturtourismus unter angemessener Berücksichtigung der bedeutsamen Aufgabe, das Kulturgut dauerhaft zu erhalten und dabei die Wünsche der Besucher mit denen der lokalen Bevölkerung in Einklang zu bringen
  • Durchführung von Projekten zur Förderung der Einbeziehung des architektonischen Erbes in neue Strategien zur Stadtentwicklung
  • Gemeinschaftliche Durchführung von Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturen und denen in anderen Teilen dieser Erde
Bild: Michael Loeper / pixelio.de
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