Die “Ehe light” – bald auch in Deutschland denkbar?

Im Jahr 1999 erfand der damalige französische Premierminister Lionel Jospin den Weg, statt die herkömmliche Ehe zu schließen, einen zivilen Vertrag zu unterzeichnen, in dem die Belange des Zusammenlebens eines Paares geregelt werden. Das Modell des „Pacte civil de solidarité“, kurz Pacs genannt, wurde ein großer Erfolg. Jospin hatte damals eine Möglichkeit schaffen wollen, die homosexuellen Paaren die Gelegenheit geben sollte, ein offizielles Zeichen der Verbundenheit zu setzen. Denn Ende des vorigen Jahrhunderts war die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, anders als heute, noch nicht erlaubt. Doch überraschenderweise wurde der Pacs vor allem von heterosexuellen Paaren genutzt. In Frankreich hat der Begriff „pacser“ für eine eingetragene Partnerschaft heute die gleiche Geläufigkeit wie das Wort „marier“ für das Heiraten.

Gesellschaftliche Veränderungen

Die „Ehe light“ kann ohne großen Aufwand in Frankreich und wohl bald auch in der Schweiz geschlossen werden. Heute entscheiden sich in Frankreich rund 41 Prozent der Paare für einen Pacs. Der Vertrag besteht oft nur aus einem Blatt Papier, welches beim Amtsgericht von den Partnern unterschrieben wird. Doch welche Vorteile bringt eine solche Unterschrift? Die Vertragspartner sind mit dieser Form der Verbundenheit verheirateten Paaren in Steuerfragen, im Erbrecht oder bei der Auskunftsberechtigung, wenn der Partner im Krankenhaus liegt, gleichgestellt. Diese Alternative zur herkömmlichen Ehe lässt bei einer Erkrankung eines Partners den anderen nicht vollkommen rechtlos. Gerade in schwierigen Situationen wird das Zusammenleben in einer „wilden Ehe“ zum Verhängnis. Aktuell wird im Schweizer Bundesrat über die Einführung des Pacs diskutiert. Das Erfolgsmodell aus Frankreich scheint auch für die Schweizer als eine Form der beglaubigten Partnerschaft attraktiv zu sein. Mittlerweile hat auch in dem kleinen Alpenstaat ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden. Der Trauschein ist für Paare keine Bedingung mehr, um zusammenzuleben. Doch auch in der Schweiz möchte die Regierung eine Regelung etablieren, die Heiratsunwillige, die in „wilder Ehe“ leben, rechtlich und finanziell absichern, wenn die Beziehung zerbricht oder ein Partner stirbt.

Der Vertrag muss nicht ein Leben lang gelten

Der Vorteil zu einer herkömmlichen Eheschließung ist, dass die Beteiligten – mit oder ohne Rechtsberatung – in einem Pacs ganz individuell auf die persönliche Situation bezogen das gemeinsame Leben regeln können. Dazu gehört auch, dass bereits bei Vertragsunterzeichnung festgelegt wird, ob man sich im Falle einer Trennung weiterhin finanziell unterstützen möchte oder nicht. Allerdings lässt sich der Vertrag zwischen den Partnern genauso einfach wieder auflösen, wie er geschlossen wurde. Dafür muss lediglich von einem Partner das Amtsgericht informiert werden, dass der Pacs aufgehoben werden soll. Sowohl in Frankreich als auch jetzt in der Schweiz wird der Pacs von konservativen Kreisen sehr ablehnend diskutiert. Vor allem die katholische Kirche kämpft dafür, die herkömmliche Eheschließung zu erhalten.

Hamburger Grüne für eine „Ehe light“

Auch in Deutschland entscheiden sich immer mehr Paare gegen das Jawort vor dem Standesbeamten. Die Statistik zeigt, dass in allein in Hamburg etwa ein Drittel der Kinder unehelich geboren wird. Die Hamburger Grünen setzen sich bereits seit einigen Jahren dafür ein, auch in Deutschland die Möglichkeit einzuführen, die Rechte und Pflichten der Partner in einem Vertrag zu regeln. Wer nicht klassisch heiraten möchte, kann sich ganz bewusst Gedanken machen, wie der rechtlich ungesicherte Stand der „wilden Ehe“ mit einem Mustervertrag besser gestaltet werden soll. Doch nicht alles ist frei verhandelbar. Manche Festlegungen sollten nach Ansicht der Grünen gesetzlich geregelt werden. Hier geht es um Erbberechtigung, die Auskunftserteilung, wenn der Partner im Krankenhaus liegt und steuerliche Vorteile. Die Hamburger Grünen planen, dass den Vertragspartnern die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings zustehen. Auch die Möglichkeit in Deutschland, unter bestimmten Umständen den Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern zu können, soll auf den geschlossenen Zivilpakt ausgedehnt werden. Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder teilen sich die Vertragspartner. Die Adoption von Kindern ist jedoch nicht erlaubt. Für Partner mit einem ausländischen Pass würde eine Vertragsunterzeichnung nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht bedeuten. In Deutschland, so der Plan der Hamburger Grünen, soll der Mustervertrag wie eine Eheschließung auf dem Standesamt unterzeichnet werden. Wenn beide Partner einverstanden sind, kann die deutsche Form des Pacs innerhalb von wenigen Wochen wieder aufgelöst werden. Allerdings haben sich für eine Umsetzung der Hamburger Pläne bis heute noch nicht die erforderlichen Mehrheiten gefunden. Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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