Die Homo-Ehe

Irland befürwortet die Homo Ehe

Irland sagte am 22.05.2015 in einem Volksentscheid von historischer Bedeutung Ja zur Homo-Ehe. Diese Zusage in dem streng katholischen Land hat die Debatte zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in vielen Ländern erneut angekurbelt. Für Irland, ein Land, das noch vor knapp 22 Jahren Homosexualität unter Strafe stellte, ist das ein Sieg über die erzkonservative Ideologie der katholischen Kirche. Die Iren, die bis 1993 ein Rezept des Arztes zum Kauf eines Kondoms benötigten, machen sich den Weg in die Moderne frei und distanzieren sich zunehmend von der kirchlichen Oberhand. Wie wichtig dieser Entscheid für die irische Bevölkerung war, sieht man an der hohen Wahlbeteiligung. 3,2 Millionen Wähler waren für das Referendum registriert. 60.000 Menschen hatten sich einzig und allein für diese Abstimmung ins Wählerregister aufnehmen lassen. Gerade junge Wähler reisten sogar aus London oder den USA an, um ihre Meinung geltend zu machen. Irland ist das erste Land weltweit, das über die Einführung der gleichgeschlechtlichen Eheschließung abstimmt. In über einem Dutzend Nationen und in vielen US-Staaten ist die Homo Ehe zwar legalisiert, wurde aber nicht per Volksentscheid eingeführt. Nun wird in Irland die 77 Jahre alte Verfassung geändert. Das Geschlecht der Partner spielt bei der Eheschließung keine Rolle mehr. Mit dieser Veränderung haben homosexuelle Eheleute mehr Rechte als es bei eingetragenen Partnerschaften der Fall ist. Dieses gilt vor allem bei Sorgerechtsfragen nach Trennungen und bei Sozialleistungen. Aber: Was genau ist die Homo-Ehe und wie profitieren Partnerschaften davon?

Rechte gleichgeschlechtlicher Ehen

Paare, die sich ganz offiziell das Jawort geben, sind vor dem Gesetz rechtlich anerkannt. Sie werden seitens des Staates wie eine heterosexuelle Ehe behandelt und haben das Recht auf Akzeptanz auf allen Ebenen. Im gesetzlichen Bereich bringt die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare vor allem Vorteile im Steuer- , Erb- und Adoptionsrecht. Darüber hinaus ermöglicht eine Gesellschaft, die aus juristischer Sicht homosexuelle Paare gleichbehandelt, eine gezieltere Bekämpfung von Diskriminierung.

Gleichgeschlechtliche Heirat im weltweiten Vergleich

Irland sagt als 20. Land Ja zur Legalisierung der Ehe. In Deutschland wird über diesen Schritt noch diskutiert. Die Unterschiede der juristischen Lage von homosexuellen Paaren ist von Land zu Land enorm. So spielt Dänemark in diesem Zusammenhang eine wahre Vorreiterrolle. Bereits seit 1989 dürfen sich da gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich als Partnerschaft registrieren lassen. Das erste Land, das die Ehe für Homosexuelle öffnete war Holland im Jahr 2001. 19 Länder folgten in der letzten Dekade diesem Beispiel. Das Thema Homo-Ehe wird nach wie vor – trotz gesetzlicher Verankerung – ganz unterschiedlich in die Tat umgesetzt. In Portugal beispielsweise haben homosexuelle Paare das Recht auf Eheschließung, dürfen jedoch keine Kinder adoptieren. In Frankreich wiederum wächst Jahre nach dem die Gleichstellung von homosexuellen Ehen rechtlich gesichert wurde der Widerstand. 2014 gingen sogar Zehntausende Menschen auf die Straßen, um ihre Ablehnung gegenüber der ehelichen Bindung von Schwulen und Lesben zum Ausdruck zu bringen. Lebensbedrohlich ist die Situation gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Afghanistan, Marokko und Nigeria. Hier wird homosexuelle Liebe mit Gefängnis oder Tod bestraft.

Homo-Ehe in Deutschland

Hierzulande tastet sich die Politik langsam der Öffnung der Eheschließung für Homosexuelle heran. Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wird schrittweise vollzogen. Am 1. August 2001 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Kraft. Dieses ermöglicht zwei Menschen, unabhängig ihrer sexuellen Orientierung, die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dadurch erhält diese homosexuelle Beziehung einen gewissen rechtlichen Rahmen. Die Rechtsfolgen sind denen des "klassischen" Ehebündnisses in vielen Aspekten nachgebildet, weisen jedoch ein paar signifikante Unterschiede auf. So fällt die Homo-Ehe verfassungstechnisch nicht in den Schutzbereich der Ehe. Dieser Schutz gilt nur Ehen mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts. Die Verschiedengeschlechtlichkeit ist aus Sicht der Verfassung ein Wesensmerkmal von Ehen. Außerdem bestehen rechtliche Abweichungen zwischen den beiden Ehe-Varianten unter anderem im Adoptionsrecht, bei der Fortführung von Betrieben nach Todesfall, beim Erbrecht in der Höfeordnung oder in der Approbationsordnung der Ärzte. Im Mai 2011 gab es in Deutschland ca. 34.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei 40 Prozent davon handelte es sich um Partnerschaften von Frauen. Bild: Lupo / pixelio.de
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