Ab 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht

Seit Anfang dieses Jahres gibt es in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch im Juli besaßen aber nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung etwa sechs bis acht Prozent der gesetzlich Versicherten noch keine neue Karte. Momentan können Ärzte ihre Leistungen auch über die alten Versichertenkarten abrechnen. Ab 1. Januar 2015 sind diese aber ungültig. Dann können gesetzlich Versicherte sich zwar weiterhin auch ohne eGK (ekg) ärztlich behandeln lassen. Wer keine neue Karte besitzt, muss jedoch innerhalb von zehn Tagen einen Versicherungsnachweis seiner Krankenkasse vorlegen. Andernfalls erhalten Patienten eine Privatrechnung, die aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Projekt mit Startschwierigkeiten

Die Bundesregierung plant die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bereits seit 2003: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 schrieb ihre Einführung zum 1. Januar 2006 fest. Die neue Karte sollte den Austausch zwischen Kassen, Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken erleichtern – etwa mittels einer elektronischen Patientenakte. Zudem sollten gespeicherte Hinweise, etwa auf Vorerkrankungen, Allergien oder die Einnahme bestimmter Medikamente, die Notfallversorgung erleichtern und beispielsweise dazu beitragen, Wechselwirkungen zu vermeiden. Hierzu haben die Spitzenverbände der Leistungserbringer, also Vertreter der (Zahn-)Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, und der Kostenträger, also der Krankenkasse, die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) gegründet. Diese soll eine sogenannte Telematik-Infrastruktur anlegen. Telematik steht dabei für "Telekommunikation" und "Informatik". Im Fall der neuen Versichertenkarte ist mit Telematik ein Netzwerk aus verschiedenen IT-Systemen von Arzt-Praxen, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeint. Alle Leistungserbringer sollen künftig über diese Infrastruktur bei Bedarf auf relevante Informationen zugreifen können. Doch die Einführung der eGK scheiterte zunächst – unter anderem, da der Deutsche Ärztetag sich von Beginn an gegen das Projekt in der geplanten Form stellte: Die Ärzte verlangten etwa, die Patientendaten besser zu schützen und forderten konkrete Aussagen über die Finanzierbarkeit. Viele von ihnen halten das Konzept für wenig durchdacht, erwarten einen erhöhten Bürokratieaufwand in ihren Praxen und fürchten, die Arzt-Patienten-Kontakte könnten noch weiter zurückgehen, wenn alle Informationen bereits auf der Karte gespeichert sind.

Lichtbild ohne Kontrolle

Weitere Kritik erntete die neue Karte von Datenschützern: Sie ist eine Mikroprozessorkarte, in etwa vergleichbar mit einem winzigen Computer. Auf ihrem Chip können Informationen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Doch jeder Computer bzw. jeder Chip kann gehackt werden, so fürchten Datenschützer – auch wenn die gematik die Karte als sicher bezeichnet. Weitere Proteste gab es, da auf den neuen Karten ein Lichtbild des Versicherten abgebildet ist. Dieses soll verhindern, dass ärztliche Leistungen missbräuchlich von einer fremden Person in Anspruch genommen werden. Doch offensichtlich kontrollieren die Krankenkassen die Bilder nicht: Ein Versicherter etwa postete ein Bild seiner Karte auf Twitter – mit dem Krümelmonster aus der Sesamstraße als Lichtbild. Dadurch flammen immer wieder Diskussionen auf, ob die neue Versicherten-Karte rechtlich zulässig ist. Das Foto ist zudem derzeit der einzige Unterschied zur alten Versichertenkarte. Ansonsten sind wie bisher lediglich weitere Angaben zur Person, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht, sowie Angaben zur Krankenversicherung gespeichert. Das ist ein weiterer Kritikpunkt der Gegner, denn immerhin hat das Projekt bereits fast eine Milliarde Euro verschlungen – für ein Bild, das nicht unbedingt den Karteninhaber zeigt.

Vorteile vor allem im Notfall

So weit, so schlecht. Doch die neue Karte könnte auch die Telemedizin voranbringen und somit vorteilhaft für Arzt und Versicherten sein. Denn künftig soll es möglich sein, zusätzliche Informationen zu speichern, etwa elektronische Arztbriefe und Rezepte, Notfalldaten sowie Patientenakten. Das könnte den Austausch, beispielsweise zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten, erleichtern. Ein Notfalldatensatz könnte sogar lebensrettend für den jeweiligen Patienten sein, da zum Beispiel Medikamentenunverträglichkeiten sofort für die Doktoren erkennbar wären. Um zu verhindern, dass die gesamte Patientenakte jederzeit einsehbar ist, wird geplant diese zentral auf einem Server der Telematik-Infrastruktur lagern. Die Karte wird dann zusammen mit dem elektronischen Heilberufsausweis des jeweiligen Leistungserbringers als Schlüssel dienen. Der Patient soll dann durch die Eingabe einer PIN einwilligen, dass der Arzt die Akte einsieht. Auf den Notfalldatensatz soll dieser dann allein mit seinem Heilberufsausweis zugreifen können. So sollten einerseits die hochsensiblen Patientendaten möglichst sicher sein und andererseits eine gute Notfallversorgung gewährleistet werden. Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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