Ist Erben gerecht?

In den letzten Jahren wurde und wird heftig darüber gestritten, ob Erben gerecht ist oder nicht. Es wird von der Erbengeneration gesprochen, die jetzt und in den nächsten Jahren das Geld erbt, das ihre Väter und Großväter nach dem Krieg erarbeitet haben. Jährlich sind es bis zu 260 Milliarden an Privatvermögen, die in Deutschland vererbt werden. Im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass bis Mitte 2016 eine Verschärfung der Erbschaftssteuer in Kraft treten muss. Nach Auffassung der Richter ist ein Steuergesetz „verfassungswidrig, wenn es Gestaltungen zulässt.“

Generell hohe Freibeträge

In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Erbschaftssteuer das Erbschafts- und Schenkungssteuer-Gesetz. Die anfallende Steuer wird vom Finanzamt bei Erbschaften erhoben. Das Erbe wird um den entsprechenden Steuersatz reduziert. Es gelten drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen richten. Nahe Verwandte und Ehepartner zählen zur Steuerklasse I. Ehemalige Lebenspartner und entfernte Verwandte werden nach der Steuerklasse II bewertet, während alle sonstigen Erben unter die Steuerklasse III fallen. Umso enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, umso niedriger fällt die Besteuerung aus. Außerdem wird nahen Verwandten ein höherer Freibetrag zugebilligt.

Erbschaftsteuer für Immobilien

Wer sein ganzes Leben sein Haus abbezahlt hat, will seinen Besitz nach seinem Ableben in guten Händen wissen. Auch bei einer Immobilie muss der Bedachte in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe des Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auf jeden Fall muss der Wert des Objekts ermittelt werden. Die ermittelte Summe wird für die Erbschaftssteuer so behandelt, als würde es sich um ein Vermögen in Geld handeln. Der Verkehrswert entspricht dem am Todestag. Je nach Verwandtschaftsgrad variieren der Freibetrag und der Steuersatz, der von 7 Prozent bis 30 Prozent reicht. Bewohnt der der Bedachte die Erbschaft, entfällt die Steuer. Die Nutzung des Wohnraums darf 200 Quadratmeter nicht übersteigen. Die Wohnung muss zudem 10 Jahre gehalten werden. Andere Sachgüter werden vom Fiskus ähnlich wie Immobilien behandelt. Auch bei Schmuck, Möbel oder Autos muss zunächst der Sachwert ermittelt werden. Das gilt für Aktien und sonstige Wertpapiere, für die nach Abzug des Freibetrags ebenfalls Erbschaftssteuer zu entrichten ist.

Erbschaftssteuer bei Betriebsvermögen

Betriebliches Vermögen aus Erbschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit sein. Von einem Betriebsvermögen unterliegen generell nur 15 Prozent der Erbschaftssteuer. Wenn dieser sogenannte Abzugsbetrag nicht höher als 150.000 Euro ist, müssen gar keine Steuern gezahlt werden. Gerade dieser Umstand ist ein Punkt, der in breiten Teilen der Gesellschaft und vom Bundesverfassungsgericht moniert wird. Wenn die Summe höher als 150.000 Euro ist und das Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, dann muss der Betrieb mindestens fünf Jahre weitergeführt werden, wenn der Erbe die Steuer umgehen will. Wenn das Vermögen an eine politische Partei fließt oder ausschließlich einem mildtätigen und gemeinnützigen Zweck dient, entfällt die Erbschaftssteuer.

Erben Gerecht durch Umverteilung

Die einen fordern eine höhere Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmeregelungen. Als Argument dient oft, dass Deutschland eine „sozial auseinanderfallende Gesellschaft“ sei. Die Erbschaftssteuer soll dabei zu einem Instrument werden, das sowohl der Haushaltssanierung als auch als einer Verbesserung der sozialen Verhältnisse in unserer Gesellschaft dient. Dabei wird auch darauf verwiesen, dass für in Deutschland erarbeitetes Geld per se höhere Steuern zu entrichten sind als für Kapitalvermögen. Ohne dass bisher konkrete Pläne der Politik über eine Reform der Erbschaftssteuer bekannt sind, fürchten bereits jetzt Unternehmerverbände negative Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen. Die Familienunternehmen sind nicht nur das Fundament der deutschen Wirtschaft, sondern auch der Kern der Erbengesellschaft. Einigkeit unter den Kontrahenten besteht lediglich darüber, dass eine Besteuerung „angemessen“ sein muss. Bild: Rainer Sturm / pixelio.de