Der Begriff Heilpraktikerin trat erstmals im 20. Jahrhundert auf und wurde Ende der 1920er Jahre offiziell eingeführt. In Deutschland wird als Heilpraktiker bezeichnet, wer die Heilkunde berufsmäßig oder auch gewerbsmäßig ausübt, ohne dabei als Arzt oder Psychotherapeut approbiert zu sein. Ab dem Ende der 1930er Jahre besteht das sogenannte Heilpraktikergesetz, das besagt, dass die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker/in in Deutschland einer staatlichen Erlaubnis bedarf. Heilpraktikerinnen führen ihren Beruf, der zu den freien Berufen zählt, eigenverantwortlich aus.
Das Berufsbild der Heilpraktikerin
Als Heilpraktikerin wird bezeichnet, wer die allgemeine Ausübung der Heilkunde ausübt. Heilpraktikerinnen unterscheiden sich insofern von Ärzten oder Psychotherapeuten, dass für sie eine Ausbildung nicht vorgeschrieben. Die Befugnisse von Heilpraktikerinnen sind durch Verordnungen und Gesetze, im Gegensatz zu denen von Ärzten, eingeschränkt. Heilpraktikern ist es beispielsweise nicht erlaubt, Medikamente, die verschreibungspflichtig sind, zu verordnen, gemäß des Infektionsschutz-Gesetzes Infektionskrankheiten zu behandeln oder Geburtshilfe zu leisten. Die Ausübung von Physiotherapie und Psychotherapie ist Heilpraktikern jedoch ohne Einschränkungen erlaubt, wobei sie jedoch nicht die geschützte Bezeichnung Psychotherapeut verwenden dürfen. Personen, die nur über eine sektorale, das heißt über eine beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen, dürfen Heilkunde nur in den ihnen erlaubten Bereichen ausüben. Neben dem Heilpraktikergesetz existieren innerhalb Deutschlands auch zahlreiche unterschiedliche Verbände, in denen sich die Heilpraktiker organisieren. Diese Verbände vertreten die Interessen der Heilpraktiker und bieten diverse Fortbildungsseminare zur und Serviceleistungen an. Da viele Verbände auch Schulen führen, bieten sie, neben etlichen freien Anbietern, auch die Ausbildung an. Zu den bekannten Heilpraktikerverbänden zählen unter anderem der Bund Deutscher Heilpraktiker (kurz BDH), der Allgemeine Deutsche Heilpraktikerverband(kurz ADHV) oder die Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker (kurz AGAHP).
Heilpraktikergesetz und Heilpraktikerprüfung - Fakten rund um die Ausbildung zum Heilpraktiker
Beim Beruf des Heilpraktikers handelt es sich um einen staatlich anerkannten Beruf, der in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz geschützt ist. Auch ist die Berufsbezeichnung an sich ist geschützt, was bedeutet, sodass nur die Personen sich als Heilpraktiker bezeichnen dürfen, die mit der bestandenen Heilpraktikerprüfung über eine staatliche Zulassung verfügen. Es gibt in Deutschland zwar keine vorgeschriebene Ausbildung, doch eine staatlich regulierte Prüfung. Der schriftliche Teil dieser Prüfung wird in allen Gesundheitsämtern einheitlich durchgeführt. Wurde die schriftliche Prüfung bestanden, müssen künftige Heilpraktiker eine mündliche Prüfung im jeweilig zuständigen Gesundheitsamt ablegen. Für die Erlaubniserteilung, als Heilpraktiker tätig sein zu dürfen, sind die Landesbehörden zuständig.
Umfangreiche Ausbildung und unterschiedliche Therapieansätze
Um die Heilpraktikerprüfung zu bestehen, müssen unter anderem Fragen zum Wissen über Physiologie, Anatomie und Pathophysiologie des Menschen beantwortet werden, es müssen
Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, der Erkennung von Volkskrankheiten, der Pathologie sowie der Psychopathologie vorliegen, Techniken der klinischen Befunderhebung (unter anderem Diagnose, Funktionsprüfung der Organe und Auskultation) beherrscht werden, grundlegende Laborwerte gedeutet werden können u.v.m. Vollzugelassenen Heilpraktikern haben die Befugnis, körperliche sowie psychische Leiden festzustellen und eine eigene Therapie, die auch körperliche Behandlungen miteinschließt, durchführen. Dabei wenden sie für die Diagnose und die Therapie meist naturheilkundliche Methoden oder solche der alternativen Medizin an. Da jeder Heilpraktiker generell diejenigen Verfahren ausüben kann, die er beherrscht, werden sowohl naturheilkundliche, als auch schulmedizinische sowie die sogenannten ganzheitlichen Verfahren angewandt. Oftmals führen Heilpraktikerinnen mit Vollzulassung über Zusatzbezeichnungen wie beispielsweise Homöopathie, Bioenergetik, Physiotherapie oder Osteopathie.
Die Heilkunde bietet vielseitige Behandlungsmöglichkeiten und ganz unterschiedliche Therapieansätze
Was kompetente Heilpraktikerinnen ausmacht und ob Sie es mit Vertreterinnen dieses Berufes zu tun haben, die in ihrem Bereich erfahren sind, lässt sich leider am Praxisschild von außen auf den ersten Blick nicht wirklich erkennen. Die genannten Fakten geben jedoch einen guten Überblick, über die Gesetzeslage durch das Heilpraktikergesetz sowie die vielseitigen Behandlungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen, die Heilpraktiker erfüllen müssen, um Patienten behandeln zu dürfen. Es mag zwar auch einige wenige Ausnahmen von Heilpraktikern geben, die keine Prüfung abgelegt haben und trotzdem sehr erfolgreich therapieren und über die umfangreichen Kenntnisse verfügen, doch finden sich solche Naturheilkundler wahrscheinlich eher im Bekanntenkreis, als in den Praxen. Im Zuge der großen Beliebtheit, der sich die Naturheilkunde in den letzten Jahren erfreut, hat natürlich auch die Zahl der Naturheilkundler zugenommen. Bei der Wahl des Therapeuten sollte also heutzutage besser zweimal hingeschaut werden, denn natürlich lässt sich in diesem Beruf auch gutes Geld verdienen.
Ferner können die folgenden Hinweise dabei helfen, gute Heilpraktikerinnen auszumachen:
Obgleich Heilpraktiker ganz unterschiedliche Therapieansätze verfolgen und sich in ihrer Art unterscheiden, schließt es sich nicht aus, dass auch zwei grundverschiedene Heilpraktiker beide sehr erfolgreich in dem Ergebnis ihrer Behandlungen sein können.
Wie bei jedem guten Arzt auch, spielt das Thema Zeit eine ganz wesentliche Rolle. Gute Ärzte nehmen sich Zeit für ihre Patienten und selbiges gilt natürlich auch für Heilpraktikerinnen. Eine gute Heilpraktikerin nimmt sich genügend Zeit für die Erfassung, die Besprechung und die Behandlung. Des Weiteren ist es wichtig, dass die behandelnde Heilpraktikerin ihren Patienten die Diagnose und die Therapie ganz genau und vor allem verständlich erklärt. Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist, ob die Heilpraktikerin ganzheitlich arbeitet und nach den Ursachen der Beschwerden sucht und diese im Zuge der Therapie berücksichtigt. Wichtig ist auch, dass die Heilpraktikerin die Patienten über die Dauer und Art der Behandlung und natürlich auch über die Höhe der für die Patienten anfallenden Kosten aufklärt. Im Zuge dessen sollten Patienten prüfen, ob die Heilpraktikerin auf Wunsch eine detaillierte Rechnung ausstellt. Bevor die Behandlung bzw. die Therapie vorgenommen wird, muss die Heilpraktikerin über die Behandlungsmethode aufklären, sodass der Patient die Möglichkeit hat, diese gegebenenfalls verweigern zu können. Einer Heilpraktikerin, die eine mögliche Ablehnung nicht akzeptiert und keine alternativen Vorschläge unterbreitet, sollte besser sofort der Rücken gekehrt werden. Eine gute Heilpraktikerin ist meist Mitglied in einem Fachverband.
Von einer Heilpraktikerin, die durch große Anzeigen oder besonders spektakuläre Berichte in den Medien auf sich aufmerksam macht, sollte Abstand gehalten werden. Patienten können auch durchaus misstrauisch sein, wenn im Wartezimmer Berichte über besonders außergewöhnliche Heilerfolge ausliegen. Die äußeren Statussymbole, wie beispielsweise eine großzügige Praxis, eine sehr gute Wohngegend oder teure Gerätschaften müssen kein Indiz für die Qualität der Heilpraktikerin sein. Wichtig jedoch ist, dass die Praxis hygienisch und ansprechend ist.
Die Heilpraktikerin des Vertrauens sollte in jedem Fall eine Ausbildung absolviert haben, denn diese ist, wie bereits erwähnt, Pflicht, um in Deutschland als Heilpraktikerin zugelassen zu werden. Eine gute Heilpraktikerin bildet sich ständig weiter, da sich die Medizin sowie auch die Naturheilkunde in einem permanenten Entwicklungsprozess befindet.
Während des Erstgespräches, das auch Anamnese genannt wird, sollten Patienten aussprechen können und dieses erste, sehr wichtige Gespräch nicht durch Telefonate oder andere störende Faktoren unterbrochen werden. Eine gute Heilpraktikerin macht sich während dieser Anamnese Notizen und verfügt über medizinische Kenntnisse. Es ist wichtig, dass den Patienten vor der Behandlung genügend Bedenkzeit eingeräumt wird. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob Patienten sich nach fünf Minuten entschieden haben oder lieber noch eine oder mehrere Nächte darüber schlafen möchten.
Eine jede Behandlung muss unter dem freien Willen des Patienten geschehen und eine gute Heilpraktikerin übt bezüglich der Therapie keinen Druck aus. Grundlegend ist natürlich auch die Aufklärung über Risiken vor der Behandlung sowie über eventuelle Nebenwirkungen, die bei den eingesetzten oder verordneten Medikamenten auftreten können.
Niemand kann in allem eine Meisterin sein, auch eine hoch-ambitionierte Heilpraktikerin nicht. Insofern ist es wichtig, dass die Heilpraktikerin ein oder auch mehrere Fachgebiete hat. Ein Namensschild, das vor Behandlungsmöglichkeiten überläuft, sollte mit Skepsis betrachtet werden. Um eine gute Heilpraktikerin erkennen zu können, müssen also einige Fakten stimmig sein, wobei es absolut keine Rolle spielt, ob die Heilpraktikerin für ein Erstgespräch, um eine lang verschleppte Krankheit loszuwerden oder um das Immunsystem zu stärken aufgesucht wird. Bei der Wahl der Heilpraktikerin sollten die genannten Kriterien berücksichtigt werden, um auszuschließen, dass entweder viel zu viel Geld für die Behandlung gezahlt werden muss oder die Heilpraktikerin nicht über die nötige Kenntnis verfügt und nicht die geeignete Therapie durchführt. Da der Mensch durch einen ungesunden Zustand geschwächt ist, ist er besonders empfänglicher für alle Dinge, die ein gesunder Mensch zweimal hinterfragen würde. Der Weg zur Heilpraktikerin ist meist krankheitsbedingt und Körper und Geist befinden sich in einem solchen Zustand meist nicht im Einklang. Aus diesem Grund gilt es, wachsam zu sein, denn schließlich geht es um die Gesundheit.