Firmenwagen statt Gehaltserhöhung – Ist das ein guter Deal?

Grundsätzlich geht es im beruflichen Leben stets um Erfolg und Wertschätzung. Jeder von uns hat den Antrieb, sich im Beruf weiterzuentwickeln und Karriere zu machen. Berufliche Leistungen sollen dabei adäquat honoriert werden. Besonders entscheidend für den Mitarbeiter ist dabei das Gehalt und die regelmäßige Anpassung des Gehaltes. Doch was ist, wenn der Vorgesetzte die Bitte nach mehr Gehalt immer wieder ablehnt? In diesem Fall besteht noch die Möglichkeit, anstelle der Gehaltserhöhung für sich über Zusatzleistungen einen vergleichbaren Mehrwert zu generieren. Sowohl auf Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmerseite ist dabei die Zurverfügungstellung eines Firmenwagens sehr beliebt. Doch ist das wirklich ein guter Deal? Dienstwagen anstelle einer Gehaltserhöhung und damit einem gestiegenen Gehalt? Hilfreiche Tipps vorab gibt es in diesem Artikel auf vr.de.

Wie funktioniert eine Firmenwagenvereinbarung?

Mitarbeitern, denen ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, den Sie nachweislich ausschließlich betrieblich nutzen, entsteht kein sogenannter geldwerter Vorteil, der sich in Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (Wert des Fahrzeugs) bemisst. Nutzen Mitarbeiter den bereitgestellten Dienstwagen hingegen auch privat, so entsteht hieraus ein sogenannter geldwerter Vorteil (in Prozent vom Bruttolistenpreis). Diesen geldwerten Vorteil müssen Arbeitnehmer nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Mitarbeiter nur den privaten Nutzungsanteil der Firmenwagennutzung versteuern muss. Den geldwerten Vorteil kann man dabei entweder nach der Pauschalierungsmethode (1 Prozent Regelung) oder der Nachweismethode ermitteln.

Die Pauschalierungsmethode über die sogenannte „1 Prozent-Regelung“

Bei allen im Zuge von Firmenwagenvereinbarungen privat genutzten Diesel- und Benzin-Fahrzeugen wird bei der Pauschalierungsmethode der private Nutzungsanteil, der die Basis für den geldwerten Vorteil bildet, pauschal nach § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz ermittelt, das heißt in Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Hierbei wird pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises (= Brutto-Neupreis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer) als geldwerter Vorteil angesetzt. Dieser geldwerte Vorteil spiegelt die private Nutzungsmöglichkeit des Mitarbeiters an freien Tagen wider. [caption id="attachment_74272" align="aligncenter" width="800"]firmenwagen berechnung kosten steuern Die Steuern für den Firmenwagen müssen berechnet werden. Ebenfalls der geldwerter Vorteil ist bei jedem KFZ unterschiedlich.[/caption] Darüber hinaus werden aber auch die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte des Mitarbeiters mit einem geldwerten Vorteil belegt. Dieser geldwerte Vorteil errechnet sich, indem 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte angesetzt werden. Weist ein Mitarbeiter nach, dass er über eine sogenannte Homeoffice-Regelung verfügt und er damit gar nicht täglich in die Firma fahren muss, sondern von zu Hause aus, arbeiten kann, so hat er nur die 1 Prozent-Regelung anzuwenden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden in diesem Fall nicht mit einem geldwerten Vorteil belegt. Der sich aus der Summe aus 1 Prozent-Regelung und Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ergebende geldwerte Vorteil ist durch den Mitarbeiter monatlich zu versteuern. Dies geschieht über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung. Der geldwerte Vorteil wird mit Lohnsteuer belegt. Diese ist durch Mitarbeiter an das Finanzamt abzuführen. Demgegenüber übernimmt üblicherweise der Arbeitgeber alle für das Firmenfahrzeug anfallenden Kosten wie den Wertverlust des Fahrzeugs (das heißt Abschreibungen), Finanzierungskosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Wartungen und Reparaturen, etc. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht auch noch Kosten für den Dienstwagen weiterberechnet, denn dann wird sich irgendwann ein Firmenfahrzeug für Sie nicht mehr rechnen. Trägt das Unternehmen aber alle anfallenden Kosten und dies ist absolut üblich, so entstehen Ihnen nur die Kosten in Form der auf den geldwerten Vorteil abzuführenden monatlichen Lohnsteuer. Unterm Strich kann damit eine Firmenwagenregelung für Sie durchaus vorteilhaft sein und einen Mehrwert bieten.

Neue Regelung für Elektro-Dienstwagen

Wird Ihnen die Nutzung eines Elektro-Dienstwagens gewährt, der extern aufladbar ist und erfolgt die Anschaffung des Firmenwagens zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 so müssen Sie den Bruttolistenpreis nur mit 0,5 Prozent lohnversteuern (als geldwerten Vorteil). Gleiches gilt für Hybridfahrzeuge (das heißt zum Beispiel Fahrzeuge, die kombiniert mit Strom- und zum Beispiel Benzinantrieb fahren), die im selben Zeitraum angeschafft wurden und bei denen die Reichweite des Elektromotors mindestens 40 Kilometer beträgt oder die Kohlendioxidemission pro Kilometer unterhalb von 50 Gramm liegt. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist auf diese Hybridfahrzeuge die übliche 1 Prozent-Regelung anzuwenden. [caption id="attachment_74271" align="aligncenter" width="800"]firmenwagen elektroauto Bei Elektroautos, die sie extern aufladen können, werden nur 0,5% vom Listenpreis als geldwerter Vorteil versteuert.[/caption]

Nachweismethode mit Fahrtenbuch

Alternativ zur Pauschalierungsmethode können Sie als Mitarbeiter für den Dienstwagen auch ein Fahrtenbuch führen. Dies ist für Sie immer dann vorteilhaft und per Saldo steuerlich günstiger, wenn Sie vergleichsweise wenig Privatkilometer fahren. Das Verfahren an sich ist aber durchaus komplizierter und wesentlich aufwendiger, da Sie jede Fahrt mit Fahrtzweck, Kilometerstand zum Fahrtantritt und am Fahrtende, Ziel der Fahrt sowie dem Datum protokollieren und dokumentieren müssen. Beim Fahrtenbuch muss es sich um ein in sich geschlossenes Buch mit einer lückenlosen Dokumentation aller Fahrten (dienstlich und privat) handeln, da ansonsten seitens des Finanzamts das Fahrtenbuch nicht akzeptiert wird mit der Folge, dass Sie einen sich ergebenden Steuervorteil verlieren.

Vergleich Pauschalversteuerung versus Fahrtenbuchmethode

Sind Sie als Mitarbeiter dienstlich und privat viel unterwegs, ist Ihnen tendenziell die Pauschalversteuerung zu empfehlen. Fahren Sie hingegen nur sehr wenige Kilometer privat, dann wird aller Voraussicht nach, das Führen eines Fahrtenbuchs für Sie vorteilhaft sein. Welche Methodik sich im Einzelfall bei Ihnen als günstigste Variante herausstellt, können Ihnen verschiedene im Internet verfügbare Firmenwagenrechner beantworten. Geben Sie einfach die auf Sie zutreffenden Daten ein und Sie werden als Ergebnis erhalten, welcher Durchführungsweg für Sie der vorteilhafteste ist.

Nachteile eines Firmenwagens, bzw. einer Firmenwagenvereinbarung

Aus dem steuerlichen Blickwinkel mit Blick auf Praxisbeispiele lohnt sich häufig ein Firmenwagen für Arbeitnehmer nicht. In der Fahrtenbuchmethode kommt zudem ein nicht unerheblicher administrativer Aufwand auf den Arbeitnehmer zu. Für das Unternehmen bieten sich durch eine Firmenwagenregelung demgegenüber durchaus Kostenvorteile in Form eingesparter Steuern. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber die laufenden Kosten für das Firmenfahrzeug als Betriebsausgaben steuerlich abziehen. Zudem kann das Unternehmen entsprechend des geldwerten Vorteils seine Lohnnebenkosten senken. Sollte das Unternehmen nur Ihnen erlauben, den Firmenwagen zu nutzen, so ist dies auch ein entscheidender Nachteil. Sie verlieren die Flexibilität in der Nutzung im Vergleich zu einem Privatwagen, den auch Ihr Ehepartner fahren kann. Dieses Thema muss zwingend durch Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprochen werden, da es ursprünglich ein Versicherungsthema ist. Das Unternehmen muss bei der Versicherung neben Ihnen noch weitere Personen angeben. Dies wiederum macht die Versicherungsprämie für das Unternehmen teurer.

firmenwagen vereinbarung treffen Vorteile eines Firmenwagens, bzw. einer Firmenwagenvereinbarung

Als vorteilhaft für Sie kann sich ein Dienstwagen erweisen, wenn Sie beruflich viel Reisetätigkeit haben und den Dienstwagen damit auch regelmäßig nutzen. Der Dienstwagen kann für Sie auch als Motivator dienen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen ein Statussymbol wie ein Auto sehr wichtig ist. Darüber hinaus können Sie mit einem Dienstwagen auch Kosten einsparen. Wenn Sie einen eigenen Wagen fahren, dann müssen Sie auch alle für das Auto anfallende Kosten selbst tragen. Hierzu zählen Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Reifen, Inspektionen, TÜV-Kosten, etc. Übernimmt bei einer Firmenwagenvereinbarung der Arbeitgeber alle laufenden Kosten und ist durch Sie lediglich noch der geldwerte Vorteil zu versteuern, so kann dies unterm Strich für Sie günstiger sein. Um dies aber sicher beurteilen zu können, sollten Sie auf einschlägigen Firmenwagenrechnern im Internet einmal für sich kalkulieren, mit welchem geldwerten Vorteil und damit mit welcher Zusatzbelastung aus Lohnsteuer Sie rechnen müssen. Ist die zusätzlich durch einen Dienstwagen für Sie anfallende Lohnsteuer geringer als Ihre aktuell laufenden Kosten für den Betrieb Ihre Privat-Pkws, so ist eine Firmenwagenvereinbarung günstig für Sie. Zudem ist eine Dienstwagenvereinbarung deshalb vorteilhaft für Sie, weil Sie insgesamt weniger Aufwand mit dem Fahrzeug haben. Sie müssen Werkstatttermine, etc. nicht mehr selbst organisieren, sondern alles wird in der Regel über das Unternehmen organisiert. Sicherheitshalber sollten Sie dies aber vorab mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Je nach Unternehmensgröße und Organisationsstruktur der Unternehmen gibt es im Handling von Firmenwagen zum Teil erhebliche Unterschiede. Kann also der Dienstwagen durch den Arbeitnehmer auch privat genutzt werden, so braucht dieser sich nicht selbst ein Fahrzeug anschaffen. Dies spart auch Liquidität, da die Anschaffung eines Pkws immer mit sehr hohen Aufwendungen verbunden ist. Diese Liquidität steht nun für andere Dinge zur Verfügung. Die Frage, ob die Firmenwagenvereinbarung anstelle einer Gehaltserhöhung vorteilhaft ist, ist abhängig von Ihrer individuellen Einkommens- und Kostensituation. Daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. Allgemein lässt sich sagen, dass eine Gehaltserhöhung unabhängig von individuellen Situationen immer vorteilhaft ist, weil es die Einkommenssituation des Arbeitnehmers verbessert. Ob anstelle einer Gehaltserhöhung allerdings eine Firmenwagenvereinbarung vorteilhaft ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt in jedem Fall von der individuellen Situation des Mitarbeiters ab. In Fällen, in denen ein Mitarbeiter einen sehr günstigen und sparsamen Wagen fährt und er kaum Privatkilometer fährt, wird sich ein Firmenwagen kaum lohnen. Entscheidend ist, dass Sie im Vorfeld en Detail prüfen, ob sich bei Ihnen anstelle einer Gehaltserhöhung eine Firmenwagenvereinbarung lohnt. Wägen Sie die Vor- und Nachteile genauestens gegeneinander ab und kalkulieren Sie sorgfältig die Auswirkungen auf Ihre persönliche Einkommenssituation. Sprechen Sie zudem alle Details sorgfältig im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber durch. Insbesondere ist es wichtig für Sie, dass der Arbeitgeber alle laufenden Kosten des Fahrzeugs und den organisatorischen Aufwand übernimmt. Für Sie bliebe dann neben der selbstverständlich pfleglichen Behandlung des Fahrzeugs noch die zu zahlende Lohnsteuer.

Fazit

Obwohl eine zunehmende Zahl von Unternehmen Ihren Mitarbeitern Firmenwagen anbieten und Leasingraten, Finanzierungskosten und Steuerbegünstigungen bestehen lohnt sich eine Firmenwagenregelung nicht immer für einen Mitarbeiter. Ob ein Firmenfahrzeug für Sie besser ist als eine Gehaltserhöhung muss im Einzelfall detailliert geprüft werden und hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel ist wichtig, dass der Arbeitgeber alle laufenden Kosten des Fahrzeugs übernimmt, so dass Sie nur die Lohnsteuer für die private Firmenwagennutzung abführen müssen. Die Frage dieses Artikels ob ein Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung ein guter Deal ist, lässt sich nur mit „Das hängt davon ab.“ Beantworten. Im Internet sind diverse Firmenwagenrechner verfügbar, mit denen Sie ausrechnen können, wie hoch die Lohnsteuerbelastung sein wird, die aus dem geldwerten Vorteil resultiert. Sofern der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt, müssen Sie diese Lohnsteuererhöhung mit Ihren aktuellen Unterhaltungskosten für Ihren Privat-Pkw vergleichen. Ergibt sich aus dem Vergleich ein Kostenvorteil für Sie, so können Sie diesen wie eine Gehaltserhöhung sehen, denn Ihnen steht dadurch faktisch im Monat mehr Liquidität zur Verfügung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Sie mit einem Firmenwagen weitaus weniger Aufwand haben als mit einem Privat-Pkw.