Alle zwei Jahre zum TÜV

Kosten, Zeitaufwand, Probleme: Diese drei Begriffe verbinden viele Autobesitzer mit der lästigen Pflicht, alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen zertifizierten Stelle durchzuführen. Knapp 100 Euro müssen die Fahrer dafür oftmals berappen, mögliche Schäden an den Fahrzeugen können die Rechnung schnell erhöhen.
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Für Neuwagen nur alle drei Jahre

Etwas besser haben es Käufer eines Neuwagens – sie müssen erst nach drei Jahren zum ersten Untersuchungsintervall erscheinen, danach heißt es aber auch für diese Autos: Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorfahren. Im Moment plant die Europäische Union allerdings eine Richtlinie, welche die erste Untersuchung erst nach vier Jahren anordnet, danach soll es wie bislang zwei Jahre pro Intervall sein. Außerdem im Gespräch ist bei älteren Automobilen ein kürzeres Intervall von nur einem Jahr zwischen den jeweiligen Untersuchungen.

Seit 1951 für den sicheren Straßenverkehr

Doch die Hauptuntersuchung ist keineswegs nur lästig. Das 1951 eingeführte Instrument hat durchaus seine Vorteile, denn die Untersuchung sorgt dafür, dass nur verkehrstüchtige Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind. So zeigen Statistiken sehr deutlich, dass vor der Einführung des TÜV prozentual deutlich mehr Unfälle auf Grund von maroden Autos stattfanden als nach der Einführung. Dadurch, dass sich die Hauptuntersuchung Jahr für Jahr weiterentwickelt hat, ist Deutschland mittlerweile führend bei der Prüfung seiner Fahrzeuge. Im Durchschnitt ist die Zahl der Unfälle wegen kaputten Fahrzeugteilen so niedrig wie in keinem anderen Teil der Welt.

Verschiedene Prüfungsstellen mit festem Plan

Oftmals ärgern sich Autofahrer auch über die Willkür bei der Untersuchung, die von staatlich zertifizierten Prüfstellen (also dem TÜV oder anderen Unternehmen wie der Dekra) durchgeführt werden. Eine solche Willkür sollte allerdings gar nicht möglich sein, denn der komplette Ablauf der Untersuchung ist in der "Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen" festgehalten. Darin ist festgeschrieben, was die Kontrolleure prüfen müssen, wie sie vorzugehen haben und schlussendlich auch, was zwingend erneuert werden muss. Nur selten liegt es im Ermessen des jeweiligen Kontrolleurs, ob ein Teil ausgetauscht werden muss oder eben nicht.

Verkehrssicherheit als übergeordnetes Ziel

Als wichtiges Ziel der Hauptuntersuchung gilt die Verkehrssicherheit, die in Deutschland in vielen Bereichen oberste Priorität genießt. Entsprechend wichtig ist es, dass alle untersuchten Teile eine perfekte Verkehrssicherheit gewähren und maximal geringen Verschleiß aufweisen. Dieser Aspekt ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer von integraler Bedeutung, denn besonders bei hohen Geschwindigkeiten können marode oder beschädigte Teile eines Autos schnell zu tödlichen Unfällen führen. Dabei sind kaputte Komponenten nicht nur für den Fahrer des Autos selbst, sondern insbesondere auch für andere Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr. Auch deswegen hat sich der Gesetzgeber entschieden, die Frist für die Hauptuntersuchung auf jeweils zwei Jahre zu setzen, um immer eine hohe Verkehrssicherheit zu gewähren.

Die Vorschriftsmäßigkeit für höhere Sicherheit

Ein weiteres vom Gesetzgeber festgelegtes Ziel ist die Vorschriftsmäßigkeit eines jeden Fahrzeugs. Diese bezieht sich darauf, dass alle Komponenten in einem Automobil so eingebaut sind, wie sie vom Hersteller vorgesehen sind. Das gilt insbesondere dann, wenn Besitzer selbst Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen. So kann ein nicht fachgerechter Einbau schnell dazu führen, dass Teile lose oder falsch an einem Auto angebracht werden. Verstöße wie diese können schnell für eine Gefährdung des übergeordneten Ziels der Verkehrssicherheit sorgen und werden deswegen bei der Hauptuntersuchung bemängelt. Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Vorschriftsmäßigkeit ist die Verwendung von Komponenten, die in Deutschland erlaubt sind. Das gilt besonders für unterschiedliche Typen von Lichtern, Umbauten in Motoren und die Größe der Reifen. Dadurch wird verhindert, dass andere Autofahrer durch unbekannte Lichtquellen und ähnliches irritiert werden. Zugleich wird auf den Lärmschutz geachtet, denn oftmals sind eigens umgebaute Automobile zu laut und entsprechen nicht mehr den Regelungen des allgemeinen Lärmschutzes. Auch in diesem Fall wird bei der Hauptuntersuchung ein Austausch der jeweiligen Komponenten vorgeschrieben.

Abgasuntersuchung für den Umweltschutz

Seit der gesetzlichen Novellierung vom 1. Januar 2010 ist auch der Umweltschutz ein wichtiges Ziel im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung. Dadurch, dass neben der HU auch noch die Abgasuntersuchung durchgeführt wird, werden neben den oben genannten Faktoren auch die Umwelteinflüsse eines Fahrzeugs untersucht. Hier spielt es insbesondere eine Rolle, ob Fahrzeuge die jeweiligen Grenzwerte beim Ausstoß vom CO2 oder von Feinstaub einhalten. Ist das nicht der Fall, müssen eventuell spezielle Filter eingebaut werden, damit die Fahrzeuge wieder den Richtlinien entsprechen. Oftmals reichen allerdings schon leichte technische Veränderungen, die beispielsweise die Motorleistung verringern, um das Ziel der Einhaltung von Richtlinien im Umweltschutz zu erreichen.
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Nervig, aber dennoch sehr sinnvoll

Schlussendlich bleibt der Tüv ein zeitraubendes Event, ist gleichzeitig aber dennoch von großer Bedeutung für jeden Autofahrer. Auch wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, hilft die Hauptuntersuchung aller Fahrzeuge auch Ihrer Sicherheit im Straßenverkehr. Darüber hinaus wird durch die Überprüfung auch noch garantiert, dass die Kriterien des Lärm- und Umweltschutzes eingehalten werden. Insgesamt also ein durchaus lohnendes Paket, wenngleich dafür alle zwei Jahre fast 100 Euro fällig werden. Bild: Klicker / pixelio.de
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