Das neue Flensburger Punktesystem

Ab 01. Mai 2014 ist das neue Flensburger Punktesystem für Verstöße im Straßenverkehr in Kraft. Welche Verstöße nun wie geahndet werden und wann ein Fahrverbot droht, wird im Folgenden dargestellt. Dabei konzentriert sich dieser Artikel vor allem auf die Änderungen im Flensburger Punktesystem von alt zu neu.

Das neue Flensburger Punktesystem

Im Vergleich zum Punktesystem alt wurde das neue System deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Früher existierte ein variables System. Verstöße gegen Verkehrsregeln wurden mit einem bis sieben Punkten geahndet; auch innerhalb der gleichen Schwere des Verstoßes konnten Punkte variieren. Früher gab es beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten einen bis vier Punkte, heute in allen dieser Fälle, die nun schwerer Verstoß genannt werden, einen Punkt. Ein besonders schwerer Verstoß mit oder ohne Fahrverbot bis zu drei Monaten wird nun mit zwei Punkten geahndet. Die Höchstgrenze sind schließlich drei Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Früher wurde der Führerschein bei 18 Punkten entzogen, nun bei acht. Ein neuer sogenannter Punktetacho macht mit Ampelfarben zudem deutlich, in welcher Punktezone sich der Autofahrer gerade befindet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben: Die grüne Zone von einem bis drei Punkten gilt als Vormerkung; die gelbe Zone von vier bis fünf als Ermahnung; die rote Zone von sechs bis sieben als Verwarnung und schließlich die schwarze Zone mit acht Punkten, in der die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Der neue Bußgeldkatalog

Die Regelungen im neuen Bußgeldkatalog wurden deutlich verschärft. Bei Verwarnungsgeldern wurde die Obergrenze zwar von 35 auf 55 Euro angehoben, so dass Bußgelder verbunden mit einem Punkt in Flensburg erst ab 60 Euro beginnen, doch gleichzeitig wurden die Strafgelder für einzelne Delikte ebenso angehoben. Das Telefonieren mit dem Handy etwa wird nun mit 60 statt bisher 40 Euro belangt, falsches Verhalten an Schulbussen mit 70 statt 50 Euro.

Wofür es keine Punkte mehr gibt

Einige Delikte, die nicht unmittelbar zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen, werden nicht mehr mit einer Eintragung in das Punkteregister belangt. Dafür wurden auch in dieser Kategorie die Bußgelder angehoben. Folgende Delikte sind dies im Einzelnen: Wird gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstoßen, werden nun 120 statt bisher 75 Euro fällig; das Fahren in Umweltzonen ohne Umweltplakette ist nun mit 80 Euro doppelt so teuer wie zuvor; fehlende Kennzeichen am Auto schlagen mit 60 statt 40 Euro zu Buche und eine Verletzung der Fahrtenbuchauflage ist mit 100 Euro ebenfalls doppelt so teuer wie bisher.

Zum Abbau von Punkten

Nach dem alten System wurden die Eintragungen in Flensburg nicht fallabhängig getilgt. Die Tilgungsfristen konnten sich bei neuen Verstößen verlängern. Punkte konnten so schwer abgebaut werden. Das wurde nun dahingehend geändert, dass jeder Verstoß für sich betrachtet wird und somit jeder einzelne Fall seine eigene Verjährung hat. Folgende starre Tilgungsfristen gelten ab 01. Mai 2014: für schwere Verstöße 2,5 Jahre, für besonders schwere Verstöße 5 Jahre und für Straftaten 10 Jahre. Doch ein Autofahrer muss nicht auf die Tilgung warten. Hat er bis zu fünf Punkte auf seinem Konto, kann er freiwillig an einem Seminar zum Punkteabbau teilnehmen. Auf diese Weise kann alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden. Erhält ein Autofahrer eine Verwarnung, wird er zur Teilnahme an einem Seminar verpflichtet.

Der Führerschein in der Probezeit

Das Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren mit Probeführerschein ist lediglich mit einer volljährigen Begleitperson gestattet. Neu ist hierbei, dass diese höchstens einen Punkt in Flensburg haben darf. Begeht ein Fahranfänger mit seinem Auto zwei weniger schwerwiegende oder eine schwerwiegende Zuwiderhandlung, was in etwa einem schweren Verstoß entspricht, dann muss der Jugendliche an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de
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